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Kernpunkte Januar 2008

Britische Regierung: mit Kernenergie in die Zukunft

Für die britische Regierung gehören Kernkraftwerke zum strategischen Energiemix. Als diversifizierte, kohlenstoffarme Energiequelle sollen sie weiterhin zur sicheren und wirtschaftlichen Versorgung Grossbritanniens beitragen. Daher hat die Regierung am 10. Januar 2008 dem Unterhaus ein neues Energiegesetz vorgelegt, das die rechtlichen Voraussetzungen für Investitionen unter anderem in neue Kernkraftwerke schaffen wird. Das neue Gesetz stellt zudem die Finanzierung der Stilllegung der neuen Kernkraftwerke sowie der Abfallentsorgung durch die Betreiber sicher. Bereits haben britische, deutsche und französische Energieunternehmen ihr Interesse angemeldet, neue Kernkraftwerke zu bauen. Das erste könnte schon 2018 den kommerziellen Betrieb aufnehmen.

Berner Wirtschaftsverbände fordern Mühleberg-Ersatz

Um die absehbare Stromlücke zu schliessen und im Kanton Bern Arbeitsplätze zu erhalten sowie neue zu schaffen, fordern der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern und der Verein Berner KMU einen Ersatz für das Kernkraftwerk Mühleberg. Die beiden Wirtschaftsverbände beziehen sich mit ihrer Forderung auf die Ergebnisse einer volkswirtschaftlichen Studie von BAK Basel Economics, die klar aufzeigt: Ein neues Kernkraftwerk würde jährlich rund 500 Millionen Franken an Wertschöpfung und etwa 2000 Arbeitsplätze im Kanton Bern generieren. Bei einem Gaskombikraftwerk wäre die Wertschöpfung im Kanton geringer, da ein erheblicher Teil der investierten Mittel über den Gasimport ins Ausland abfliesst. Die Wirtschaftsvertreter warnen vor der Illusion, der Strombedarf lasse sich allein mit erneuerbaren Energien decken. Auch der Stromimport sei wegen der direkten Auslandsabhängigkeit keine Alternative zur Produktion im eigenen Land, die möglichst CO2-frei zu erfolgen habe.

Neue Verordnung für Stilllegungs- und Entsorgungsfonds

Die bisherigen Verordnungen und Reglemente des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und des Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke werden ab dem 1. Februar 2008 zu einer einzigen Verordnung zusammengeführt. Dabei wird die angenommene Betriebsdauer der Kernkraftwerke als Berechnungsgrundlage für die Fondsbeiträge von 40 auf 50 Jahre erhöht. Die in der neuen Verordnung angenommene Betriebsdauer hat keinen Zusammenhang mit der tatsächlichen Betriebsdauer der Kernkraftwerke. Diese können im Rahmen der erteilten Bewilligungen solange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gewährleistet ist. Die beiden Fonds dienen der Vorfinanzierung der Abfallentsorgung nach dem Verursacherprinzip.

Teilrevision der Strahlenschutzverordnung

Die revidierte Strahlenschutzverordnung ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Der Bundesrat hatte sie am 24. Oktober 2007 verabschiedet. Die Teilrevision betrifft sämtliche Aufsichtsbereiche: natürliche Radioaktivität, Medizin, Industrie und Kernanlagen. Hauptstossrichtung der Revision war die Vereinfachung von Verfahrensabläufen, der weitgehende Verzicht auf gesetzlich vorgeschriebene Massnahmen im Niedrigdosisbereich und die Verstärkung der Aufsicht im Hochdosisbereich. Bis zur angestrebten vollständigen EU-Kompatibilität wird die Strahlenschutzgesetzgebung voraussichtlich 2010 nochmals angepasst werden müssen.

Kernfusion: Schweiz bei Iter dabei

Der Bundesrat hat Anfang Dezember 2007 mit der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) im Rahmen zweier Briefwechsel die Beteiligung der Schweiz am Internationalen Thermonuklearen Experimentalreaktor (Iter) formell vereinbart. Mit dem Bau des Iter soll ein weiterer Entwicklungsschritt zur Nutzung der Fusionsenergie vollzogen werden. Das Projekt wird aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen der Euratom, China, Indien, Japan, Russland, Südkorea und den USA verwirklicht. Als Standort des Iter ist vor zwei Jahren Cadarache in Südfrankreich bestimmt worden. Das Iter-Projekt fördert die Technologieentwicklung auf vielen Gebieten, wodurch die Beteiligung der Schweiz auch von breitem wirtschaftlichem Interesse ist.

Ständerat sagt ja zu Haftpflichtrevision

Der Ständerat hat als Erstrat am 20. Dezember 2007 die vom Bundesrat vorgeschlagene Revision des schweizerischen Kernenergiehaftpflichtgesetzes (KHG) mit 27 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. Die Revision beinhaltet eine Erhöhung der obligatorischen Versicherungsdeckung von 1 Milliarde Franken auf 1,8 Milliarden sowie die Harmonisierung des KHG mit den revidierten internationalen Übereinkommen von Paris und Brüssel. Bei der Beratung im Ständerat wurden die Anträge für eine höhere Versicherungsdeckung verworfen. Die Vorlage geht jetzt an den Nationalrat.

Internationale Kernenergie – Partnerschaft wächst auf 19 Mitglieder

Seit Ende November 2007 umfasst die «Global Nuclear Energy Partnership» (GNEP) 19 Mitglieder: Zu den fünf Gründungsmitgliedern – China, Frankreich, Japan, Russland und die USA – gehören Australien, Bulgarien, Ghana, Ungarn, Jordanien, Kasachstan, Litauen, Polen, Rumänien, Slowenien, die Ukraine und seit November 2007 neu Italien, Kanada und Südkorea zur GNEP. Mit dieser Initiative wollen die USA in internationaler Zusammenarbeit fortgeschrittene Wiederaufarbeitungstechnologien zur Anwendungsreife bringen und Reaktoren entwickeln, die den rezyklierten Brennstoff effizienter nutzen können. Ziel ist, die Menge des radioaktiven Abfalls drastisch zu reduzieren und die Möglichkeiten zum militärischen Missbrauch zu minimieren.

Neues Faktenblatt über Uranressourcen

Wie viel Uran ist wo nachgewiesen? Welche Mengen werden gewonnen? Wie viel Uran braucht ein Kernkraftwerk? Wie lange reichen die Uranvorkommen der Erde noch? Wie gross ist der Anteil der Uranversorgung an den Kosten der Stromerzeugung in einem Schweizer Kernkraftwerk? Diese und viele weitere Fragen beantwortet in einer auch dem Laien zugänglichen Form das neue Faktenblatt «Uran – Ressource mit Zukunft», das bei der Geschäftsstelle des Nuklearforums Schweiz bestellt werden kann. Unter www.nuklearforum.ch/Fakten kann es auch heruntergeladen werden.

Kernpunkte Januar 2008 (PDF)



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