Die Internalisierung der externen Kosten in Energiepreise ist Voraussetzung für eine nachhaltige Energiepolitik. Dass dies jedoch eine grosse Herausforderung darstellt, ist dem soeben veröffentlichten Tagungsbericht des am 15./16. November 2001 in Paris durchgeführten internationalen Workshops "Externe Kosten und Energiepolitik:
Der Rat der Umweltminister der EU hat am 4. März 2002 den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss zur Ratifizierung des Protokolls von Kioto angenommen. Die EU bleibt mit diesem Beschluss ihrer Absicht treu, das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls bis zum Weltgipfel über nachhaltige Entwicklung im Herbst 2002 zu ermöglichen.
Die vier indischen Kernkraftwerke Narora, Kakrapar, Tarapur und Madras - alles Zwei-Block-Werke - sind mit dem Umwelt-Zertifikat ISO 14001 ausgezeichnet worden.
Vor rund einem Jahr verabschiedeten sich die USA aus dem Kyoto-Prozess. Mitte Februar 2002 stellte nun Präsident Bush zwei neue Initiativen zur Luftreinhaltung und zum Klimaschutz vor.
Mit einer Bestandsaufnahme der Radioaktivitäts-Konzentration in den europäischen Meeren befasste sich die Tagung des "Radioactive Substances Committee" (RSC) des Ospar-Übereinkommens zum Schutz der Meeresumwelt des Nordostatlantiks.
Ende 2001 erhielt das tschechische Kernkraftwerk Dukovany von der norwegischen Det Norske Veritas das Zertifikat, als Standort die Auflagen der internationalen Umweltnorm ISO 14001 zu erfüllen.
Vom 29. Oktober bis 10. November 2001 fand in Marrakesch, Marokko, die "Siebte Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP7) des Rahmenübereinkommens der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (UNFCCC)" statt.
Die Nordostschweizerischen Kraftwerke (NOK) haben für den Geschäftsbereich Kernenergie mit Erfolg ein massgeschneidertes Umweltmanagement-System eingeführt, das nach der internationalen Norm ISO 14001 aufgebaut ist.
Am 27. Juli 2001 wurde die 6. Vertragsparteienkonferenz der Klimakonvention (COP 6) in Bonn abgeschlossen, nachdem am 23. Juli ein Durchbruch Richtung Konkretisierung des Kyoto-Protokolls erzielt worden war.
Der bevorzugte Standort des geplanten nationalen Endlagers für schwachradioaktive Abfälle in Australien und zwei Ausweichstandorte sollen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterzogen werden, bevor die endgültige Standortwahl erfolgen kann.