Kernpunkte Juni 2010
Schwedisches Parlament beschliesst Rückkehr zur Kernenergie
Das schwedische Parlament hat am 17. Juni 2010 mit 174 zu 172 Stimmen einem Gesetzesentwurf der Regierung zugestimmt, der den vor 30 Jahren beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie rückgängig macht. Gemäss dem neuen Gesetz dürfen maximal zehn neue Kernkraftwerke als Ersatz der bestehenden Anlagen gebaut werden. Die Ersatzanlagen müssen an den drei heutigen Standorten Forsmark, Oskarshamn und Ringhals erstellt werden. Die Stromversorger können die Leistungsklasse der neuen Reaktoren selber bestimmen. Das Gesetz wird voraussichtlich am 1. Januar 2011 in Kraft treten, das heisst erst nach den nächsten Reichstagswahlen vom 19. September 2010. Nach einem Referendum im Jahr 1980 hatte das schwedische Parlament beschlossen, die Nutzung der Kernenergie bis 2010 auslaufen zu lassen. In der Folge wurde im November 1999 vorerst das Kernkraftwerk Barsebäck-1 vorzeitig abgeschaltet und im Mai 2005 das Kernkraftwerk Barsebäck-2. Derzeit stehen in Schweden zehn Kernkraftwerke in Betrieb, die rund 40% der schwedischen Stromproduktion liefern.
Provisorische Standortgebiete für geologische Tiefenlager festgelegt
Am 28. Mai 2010 hat das Bundesamt für Energie (BFE) die provisorischen Standortregionen für geologische Tiefenlager bekannt gegeben. Von den sechs möglichen Standortgebieten für radioaktive Abfälle sind 190 Schweizer und zwölf deutsche Gemeinden betroffen. Die definitive Einteilung dieser Gemeinden in die sechs Standortgebiete erfolgt vor Beginn der zweiten Etappe des Sachplanverfahrens. In Etappe 2 werden sie dann in das Mitwirkungsverfahren, die sogenannte regionale Partizipation, einbezogen. Diese Etappe soll von Mitte 2011 bis 2014/15 dauern.
BFE präsentiert Methodik für sozioökonomisch-ökologische Wirkungsstudie
Geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle haben wirtschaftliche, ökologische und gesellschaftliche Auswirkungen auf ein Standortgebiet. Diese Auswirkungen werden ab Mitte 2011 an allen potenziellen Standortgebieten gleichzeitig mit sozioökonomisch-ökologischen Wirkungsstudien (SÖW) erfasst. Die Studien, die nach der gleichen Methodik durchgeführt werden, dienen der Eingrenzung auf mindestens zwei Standorte pro Abfallkategorie. Das Bundesamt für Energie (BFE) präsentierte am 28. Mai 2010 die Beurteilungsmethodik für diese SÖW. Die Methodik soll diesen Spätsommer öffentlich aufgelegt werden. Durch die abgestimmte Methodik werden gemäss BFE die Objektivität, die Vergleichbarkeit der Aussagen und die Perspektive des jeweils gesamten Standortgebiets gewährleistet.
Keine Fristverlängerung für kantonale Stellungnahmen
Für kantonale Stellungnahmen zum Rahmenbewilligungsverfahren für neue Kernkraftwerke sollen keine Fristverlängerungen gewährt werden. Dies hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) am 21. Mai 2010 bekannt gegeben. Im Rahmen des laufenden Rahmenbewilligungsverfahrens für die geplanten Kernkraftwerke der Alpiq (Niederamt), Axpo (Beznau) und BKW (Mühleberg) wird Anfang 2011 eine Stellungnahme der Kantone angefordert. Einzelne Kantone werden zu ihren Stellungnahmen obligatorische oder fakultative Referendumsabstimmungen durchführen. Mitte April 2010 hatte der Kanton Bern beim Uvek dafür eine Fristverlängerung von mindestens drei Monaten beantragt. Gemäss Uvek bleibt der bisherige Zeitplan unverändert gültig: die kantonalen Stellungnahmen sind bis Ende März 2011 einzureichen, der Entscheid des Bundesrats über die Rahmenbewilligungsgesuche ist für Mitte 2012 geplant.
Nidwaldner Parlament lehnt Ausstiegs-Initiative ab
Der Nidwaldner Landrat hat am 9. Juni 2010 die Volksinitiative «für einen schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie» mit 45 zu 8 Stimmen abgelehnt. Mit der von der Sozialdemokratischen Partei eingereichten Initiative soll dem kantonalen Elektrizitätswerk Nidwalden (EWN) bis Ende 2039 Zeit geben werden, aus der Kernenergie auszusteigen. Dies soll erreicht werden, indem das EWN seine Beteiligungen an den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt abstösst und auf den Erwerb weiterer Kernenergiebeteiligungen und Bezugsrechte verzichtet. Heute stammen gemäss aktuellem Jahresbericht 57% des vom EWN verkauften Stroms aus Kernkraftwerken. Nach Ablehnung der Initiative durch den Landrat wird nun gemäss Kantonsverfassung bis Ende Oktober 2010 das Stimmvolk über die Initiative befinden.
Axpo-Studie: Stromlückenproblem verschärft sich
Laut aktuellen Zahlen aus der Axpo-Studie «Stromperspektiven 2020» ist die Stromlücke ein dringenderes Problem als bisher angenommen: Ab 2016 laufen die Lieferverträge mit Frankreich aus. Der privilegierte Stromimport der Schweiz ist durch den zunehmenden Druck der EU gefährdet. Zudem fällt die Option Gas-Kombikraft weg. Diese ist nicht mehr wirtschaftlich, da ihre CO2-Emissionen mehrheitlich im Inland kompensiert werden müssen. Vorbehalte wegen Lärm-, Geruchs- und Luftschadstoffemissionen oder wegen der Landschaftsbeanspruchung führen dazu, dass der Ausbau der neuen erneuerbaren Energien weit langsamer erfolgt als erwartet. Neben diesem Ausbau sowie Energieeffizienz- und Sparmassnahmen müssen laut Axpo zudem die Flusskraftwerke optimiert sowie die bestehenden Kernkraftwerke Beznau-1 und -2 und Mühleberg ersetzt werden.
Brasilien: drittes Kernkraftwerk kann fertiggestellt werden
Die brasilianische nationale Kommission für Nuklearenergie hat am 25. Mai 2010 die Genehmigung für die Fertigstellung des Kernkraftwerks Angra-3 erteilt. Somit können die Bauarbeiten unverzüglich beginnen. Die Inbetriebnahme von Angra-3 an der südlichen Küste des Bundesstaats Rio de Janeiro ist für 2015 vorgesehen. Am gleichen Standort stehen bereits zwei Kernkraftwerke in Betrieb.
Kernpunkte Juni 2010 (PDF)