Änderung der Strahlenschutzverordnung

Der Bundesrat hat eine Änderung der Strahlenschutzverordnung (StSV) gutgeheissen.

16. Nov. 1999

Nebst einigen Detailregelungen technischer Natur wurde die Zuständigkeit der Aufsicht über das Paul Scherrer Institut (PSI) neu geregelt. Die revidierte Verordnung tritt am 1. Januar 2000 in Kraft.
Seit Inkrafttreten der StSV im Oktober 1994 sind die im Strahlenschutz verwendeten Dosisfaktoren von der internationalen Strahlenschutzkommission (ICRP) geändert worden. Der Bundesrat hat nun die Anhänge 3 und 4 der StSV entsprechend angepasst. Damit entspricht die Verordnung dem neuesten Stand von Wissenschaft und Technik.
Auf dem Areal des PSI befinden sich verschiedene Kernanlagen sowie andere bewilligungspflichtige Anlagen wie Beschleuniger und Laboratorien. Bisher wurde der gesamte Betrieb vom Bundesamt für Energie bewilligt und von der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen beaufsichtigt. Eine Ausnahme bildete die Aufsicht über die medizinischen Anwendungen, die dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) obliegt. Für die Nicht-Kernanlagen des PSI, die der Strahlenschutzgesetzgebung unterliegen - dazu gehören die Spallations-Neutronenquelle (SINQ), die im Aufbau stehende Synchrotronlichtquelle (SLS) und die Protonentherapie-Einrichtungen für die Krebsbehandlung - wird ab 1. Juli 2000 das BAG zuständig sein, wie dies schon für die übrigen derartigen Forschungsanlagen in der Schweiz der Fall ist.

Quelle

M.S. nach Eidg. Departement des Innern, Medienmitteilung, 17. November 1999

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