Auch E.On klagt gegen Moratorium

Zeitungsberichten zufolge hat nach dem deutschen Energieversorgungsunternehmen RWE Power AG jetzt auch die E.On Kernkraft GmbH gegen das dreimonatige Moratorium nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi geklagt.

14. Okt. 2014

Die E.On reichte beim Landgericht Hannover eine Klage gegen die deutsche Bundesregierung und die Bundesländer Bayern und Niedersachsen ein. Sie fordert EUR 380 Mio. (CHF 460 Mio.) Schadenersatz wegen entgangener Gewinne. Kurz nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi vom 11. März 2011 hatten die Bundesregierung und die Länder beschlossen, die Kernkraftwerkseinheiten, die vor Ende 1980 den Betrieb aufgenommen hatten, während dreier Monate vom Netz zu nehmen, um umfassende Sicherheitsüberprüfungen zu ermöglichen. Davon betroffen waren auch die Einheiten Isar-1 (im Bundesland Bayern) und Unterweser (Niedersachsen) der E.On.

Die RWE Power hatte bereits am 25. August 2014 beim Landgericht Essen eine Schadenersatzklage wegen den Moratoriumsverfügungen gegen die Kernkraftwerke Biblis-A und -B eingereicht und eine Entschädigung von EUR 235 Mio. (CHF 285 Mio.) gefordert.

Klage auch gegen standortnahe Zwischenlagerung

Die E.On geht zudem gerichtlich gegen die standortnahe Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufbereitung vor. Sie legte am 1. Oktober 2014 beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht eine entsprechende Klage ein.

Eine am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Regelung des Atomgesetzes verlangt, dass die aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe im Ausland stammenden, verfestigten Spaltprodukte zurückgenommen und in standortnahen Zwischenlagern – und nicht wie bisher im Zwischenlager Gorleben – aufbewahrt werden müssen bis ein bundesweites Endlager zur Verfügung steht. Die E.On hält die Auferlegung dieser Sorgepflicht für verfassungswidrig.

Quelle

M.A. nach verschiedenen Zeitungsberichten, 2. Oktober, und niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Medienmitteilung, 7. Oktober 2014

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