Aufsichtsbeschwerden gegen Staatsanwaltschaften Aargau und Solothurn eingereicht

Die Anwältin Monika Roth hat im Auftrag des Trinationalen Atomschutzverbandes (Tras) und der Greenpeace Schweiz Aufsichtsbeschwerden gegen Staatsanwaltschaften in den Kantonen Aargau und Solothurn eingereicht. Grund ist, dass die beiden Staatsanwaltschaften das von des Tras und der Greenpeace ausgelöste Strafverfahren gegen die Kernkraftwerk Leibstadt AG und die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG in Sachen Bilanzfälschung eingestellt haben.

12. Feb. 2014

Am 19. Dezember 2012 hatten der Tras und die Greenpeace bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige gegen die Kernkraftwerk Leibstadt AG und die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG sowie gegen unbekannte natürliche Personen eingereicht. Sie warfen den beiden Unternehmen und den Personen vor, die Bilanzen von 2011 gefälscht zu haben. Die Bundesanwaltschaft leitete die Anzeigen an die zuständigen Staatsanwaltschaften der Kantone Aargau und Solothurn weiter. Beide Staatsanwaltschaften eröffneten daraufhin eine Strafuntersuchung wegen Urkundenfälschung. Nach Abschluss der Ermittlungen kamen sie unabhängig voneinander zum Schluss, dass beide Betreiberfirmen ihre Bilanz korrekt ausgewiesen hatten.

In den Aufsichtsbeschwerden bemängelt Roth, die Verfahren seien nicht ordnungsgemäss durchgeführt worden. Die Staatsanwaltschaften hätten die beanzeigten Urkundenfälschungen materiell nicht behandelt, was unzulässig sei. Zudem wirft sie den Staatsanwaltschaften vor, sie hätten ihre Untersuchungen nicht unabhängig voneinander angestellt. Die Einstellungsverordnungen seien praktisch identisch und am selben Tag verschickt worden.

Quelle

M.A. nach Tras und Greenpeace, gemeinsame Medienmitteilung, Ende Januar, und Aufsichts- und Disziplinarbeschwerden, 20.Januar 2014

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