Barsebäck: Sydkraft prüft Weiterzug

Nach dem überraschenden Entscheid des obersten schwedischen Verwaltungsgerichts vom 16. Juni 1999, der Beschluss der Regierung in Stockholm, das Kernkraftwerk Barsebäck müsse vorzeitig stillgelegt werden, sei rechtens, hat die Besitzerin der Anlage, die Sydkraft AB, beschlossen, alle rechtlichen Mittel einzusetzen, um den Betrieb dennoch weiterführen zu können.

5. Juli 1999

So bereitet die Sydkraft den Weiterzug des Entscheids vor Ende Juli an die zuständigen Gremien der Europäischen Union vor. Ein solcher Schritt ist laut einer der Grundsatzungen der Europäischen Gemeinschaft, dem Vertrag von Rom, an den sich Schweden zu halten verpflichtet hat, zulässig, wenn ein Entscheid des obersten nationalen Gerichts wegen Fehlens eines entsprechenden Präzedenzfalls nicht klar ist. Dies trifft nach Ansicht der Sydkraft-Anwälte hier zu. Sydkraft hatte den Fall bereits vor dem Entscheid des schwedischen Verwaltungsgerichts den zuständigen europäischen Stellen vorgelegt, und die EU-Kommission hat sich denn auch schon damit befasst.
Unabhängig davon prüft die Sydkraft die Wiederaufnahme der Verhandlungen mit der schwedischen Regierung über die Stilllegungstermine und die Entschädigungsforderungen. Die Gespräche waren Ende letzten Jahres in Erwartung des Gerichtsentscheids unterbrochen worden. Laut Entscheid müsste Barsebäck-1 im November 1999 die Stromproduktion endgültig einstellen.

Quelle

P.B. nach NucNet vom 6. Juli 1999

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