Basler Forschungsreaktor vor der Stilllegung

Die Universität Basel hat beim Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) das Gesuch zur Stilllegung des ehemaligen Forschungsreaktors eingereicht. Nach Prüfung durch die Behörden soll bis Ende 2018 die Stilllegungsverfügung erteilt werden.

23. Feb. 2017

Die Universität Basel hatte 2013 entschieden, den Reaktor AGN-211-P stillzulegen, der seit Ende der 1950er-Jahre am Departement Physik primär für Ausbildungszwecke diente. Der Reaktor wurde bereits 2015 ausser Betrieb genommen und die Brennelemente ins Ursprungsland USA überführt.

Die nun eingereichten Unterlagen halten fest, wie die Stilllegung durchgeführt werden soll. So beschreibt das Stilllegungsprojekt die einzelnen Schritte von Demontage und Abbruch, die vorgesehenen Schutzmassnahmen sowie die Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Dabei werden laut Universität Basel alle rechtlichen Anforderungen erfüllt.

Stilllegungsverfügung bis Ende 2018

Die Universität Basel geht davon aus, dass das Uvek bis Ende 2018 die Stilllegungsverfügung erteilt. Bis dahin könnten im Rahmen der bestehenden Bewilligung vorbereitende Arbeiten durchgeführt werden. Die Rückbauarbeiten sollen bis Ende 2020 abgeschlossen sein, und auch die Entlassung der Anlage aus der Kernenergiegesetzgebung soll bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen.

Die Kosten für die Stilllegung und den Rückbau einschliesslich der bereits erfolgten Rückführung der Brennelemente belaufen sich auf rund CHF 10 Mio. Diese werden auf Basis des Staatsvertrags der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die gemeinsame Trägerschaft der Universität ausschliesslich durch den Kanton Basel-Stadt finanziert.

Quelle

M.A. nach Universität Basel, Medienmitteilung, 20. Februar 2017

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