Belgische Regierung und Electrabel über Doel-Laufzeitverlängerung einig

Die belgische Regierung und die Betreiberin Electrabel SA – eine Tochtergesellschaft der französischen Engie SA – haben ihre Verhandlungen zur Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerkseinheiten Doel-1 und -2 abgeschlossen und eine Einigung erzielt.

31. Juli 2015
Doel-1 und -2 sollen bis 2025 laufen: Die belgische Regierung und die Electrabel haben sich über die Laufzeitverlängerung um zehn Jahre geeinigt. Es fehlt noch das grüne Licht der nuklearen Aufsichtsbehörde.
Doel-1 und -2 sollen bis 2025 laufen: Die belgische Regierung und die Electrabel haben sich über die Laufzeitverlängerung um zehn Jahre geeinigt. Es fehlt noch das grüne Licht der nuklearen Aufsichtsbehörde.
Quelle: Alexandre Jacquemin

Die belgische Abgeordnetenkammer genehmigte am 22. Juni 2015 die Verlängerung der Betriebsbewilligung für die Kernkraftwerkseinheiten Doel-1 und Doel-2 um zehn Jahre bis 2025. Offen waren noch die Bedingungen und besonders die Höhe der Kernenergiesteuer, worüber mit der Electrabel seit längerer Zeit verhandelt wurde.

Laut einer Erklärung von Energieministerin Marie Christine Marghem, haben die Regierung und die Electrabel nun am 29. Juli die Verlängerungsmodalitäten festgehalten. Demnach zahlt die Betreiberin 2015 für die Kernenergiesteuer eine Pauschale von EUR 200 Mio. (CHF 213 Mio.) und 2016 eine solche von EUR 130 Mio. (CHF 138 Mio.). Ab 2017 berücksichtigt die Berechnungsformel für die Kernenergiesteuer Änderungen der Kosten, Produktionsvolumen und Strompreise. Sie wird nicht mehr pauschal erhoben, sondern beträgt 40% der Gewinne. Zudem wird bis 2025 eine jährliche Pauschalgebühr von EUR 20 Mio. (CHF 21 Mio.) für die Laufzeitverlängerung von Doel-1 und -2 fällig.

Die Electrabel und die EDF Luminus NV – eine Tochtergesellschaft der französischen Groupe EDF SA – mussten die umstrittene Kernenergiesteuer bereits in den vergangenen Jahren entrichten. Die jetzt vereinbarten Beträge sind bedeutend tiefer als beispielsweise für das Jahr 2014, als die Regierung von beiden Unternehmen zusammen EUR 550 Mio. (CHF 585 Mio.) verlangte. Der belgische Rechnungshof hatte die Regierung vor einer Überbewertung der Einnahmen gewarnt.

Die mit der Electrabel verhandelte neue Kernenergiesteuer und die jährliche Pauschalgebühr seien Teil eines neuen Gesetzes und würden nach der Sommerpause im Parlament debattiert, so Marghem. Mit der Pauschalgebühr sollen Forschungs- und Entwicklungsprojekte auf dem Gebiet der Stromerzeugung und -speicherung finanziert werden, erklärte sie. Dazu sei am 28. Juni ein Energiewende-Fonds geschaffen werden. Marghem wiederholte, dass Belgien 2025 endgültig aus der Kernenergie aussteigen werde.

Die Electrabel muss sich jetzt mit der Agence fédérale de contrôle nucléaire (AFCN) über den Investitionsplan zur Nachrüstung von Doel-1 und -2 zur Erfüllung der Post-Fukushima-Sicherheitsrichtlinien einigen.

Belgiens Energieministerin Marie Christine Marghem bezeichnete die Einigung zur Laufzeitverlängerung von Doel-1 und -2 mit der Electrabel als «ausgewogen». Die Regierung habe sich verpflichtet, alles zu tun, um die Stromversorgungssicherheit Belgiens zu gewährleisten.
Belgiens Energieministerin Marie Christine Marghem bezeichnete die Einigung zur Laufzeitverlängerung von Doel-1 und -2 mit der Electrabel als «ausgewogen». Die Regierung habe sich verpflichtet, alles zu tun, um die Stromversorgungssicherheit Belgiens zu gewährleisten.
Quelle: Marie Christine Marghem

Quelle

M.A. nach Marie Christine Marghem, Medienmitteilung, 29. Juli 2015

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