Belgisches Gericht weist Steuerklage zurück

Die belgische Electrabel NV – eine Tochtergesellschaft der französischen Groupe GDF Suez – will ihre nuklearen Aktivitäten in Belgien überdenken, nachdem der Verfassungsgerichtshof Belgien ihre Klage gegen die Steuer auf das Nukleargeschäft des Jahres 2012 abgewiesen hat.

23. Juli 2014

Die belgische Regierung hatte 2008 angekündigt, dass die Besitzer der Kernkraftwerke in Belgien eine einmalige Zahlung in der Höhe von EUR 250 Mio. (CHF 304 Mio.) zu leisten haben. 2009 beschloss die Regierung indes, sie werde den geplanten Kernenergieausstieg verschieben und dafür im Zeitraum 2010–2014 eine jährliche Nuklearindustriesteuer von EUR 215–245 Mio. (CHF 260–298 Mio.) erheben.

2013 erhoben die Electrabel sowie die EDF Luminus NV und die EDF Belgium SA – Tochtergesellschaften der französischen Groupe EDF – am Verfassungsgerichtshof Beschwerde gegen die Steuer für das Jahr 2012. Die Regierung hatte den Beitrag auf EUR 550 Mio. (CHF 668 Mio.) angesetzt, wovon die Electrabel EUR 479 Mio. (CHF 582 Mio.) zahlen musste. Laut Unternehmen entspricht dieser Beitrag ihrem gesamten Gewinn aus der Nuklearsparte. Der Beitrag nehme keine Rücksicht auf den starken Rückgang der Finanzergebnisse aus der Kernenergieproduktion, bemängelte damals die Electrabel.

Der Verfassungsgerichtshof lehnte am 17. Juli 2014 diese Klage als unbegründet ab. Die Electrabel habe das Urteil mit Befremden zur Kenntnis genommen. Der Entscheid bestätige den Grundsatz einer konfiskatorischen, unverhältnismässigen Belastung, welche die Lebensfähigkeit des operativen Geschäfts der Electrabel in Belgien untergrabe, monierte das Unternehmen in einer Medienmitteilung.

Schwierige Zeiten

Die Situation für das Jahr 2013 sei sogar noch schlimmer, erklärte die Electrabel. Denn der Beitrag von EUR 422 Mio. (CHF 512 Mio.), den das Unternehmen zu zahlen habe – zusammen mit weiteren Steuern – sei höher als das gesamte Betriebsergebnis des operativen Geschäfts der Electrabel in Belgien. «Die konfiskatorische Steuerbelastung zu einer Zeit, in der die wirtschaftliche Lage des Unternehmens sich verschlechtert hat, führt 2013 zum zweiten Mal in Folge zu einem Verlust.» Die Electrabel werde weiterhin alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, um ihre Interessen zu verteidigen.

Zukunft der Kernenergie in Belgien in Gefahr

Alle Auswirkungen des heutigen Entscheids würden nun in ihrer Gesamtheit analysiert. Sollte der nukleare Steuerbeitrag unangemessen und unverhältnismässig hoch bleiben und dem Unternehmen jede Aussicht auf ein finanzielles Gleichgewicht in Belgien nehmen, so werde sie alle Optionen für die Zukunft ihrer nuklearen Geschäftstätigkeiten in diesem Land prüfen, warnte die Electrabel.

In Belgien sind zwei Kernkraftwerke mit insgesamt sieben Einheiten in Betrieb (Doel-1 bis -4 und Tihange-1 bis -3), welche die Electrabel im Auftrag der GDF Suez betreibt. Der Atomstromanteil betrug 2013 gut 50%.

Quelle

M.A. nach Electrabel, Medienmitteilung, 17. Juli 2014

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