Bezirksgericht Zurzach verurteilt 37 Greenpeace-Aktivisten zu Bussen

Anfang Mai 2000 hat das Bezirksgericht Zurzach 37 Greenpeace-Aktivisten wegen Nötigung und "Hinderung einer Amtshandlung" zu Bussen zwischen SFr. 400 und 1700 verurteilt.

14. Mai 2000

Den Beschuldigten wurde vorgeworfen, 1997 die Gleise zum Kernkraftwerk Beznau und 1998 die Werkzufahrt zum Kernkraftwerk Leibstadt besetzt zu haben, um den Abtransport von abgebrannten Brennelementen aus den Werken zu verhindern. Neben der Busse müssen die Verurteilten eine Gerichtsgebühr von je SFr. 300 sowie einen Teil der in der Voruntersuchung aufgelaufenen Kosten von SFr. 40'000 bezahlen. Die Angeklagten waren Ende 1999 vom Bezirksamt Zurzach zu Bussen verurteilt worden, hatten das Urteil aber weitergezogen. Auch im aktuellen Fall kündigte der Verteidiger, der für alle Freispruch beantragt hatte, an, das Urteil werde voraussichtlich weitergezogen. Ursprünglich war gegen 38 Personen Anklage erhoben worden; ein Bestrafter akzeptierte die Busse der Vorinstanz, weil er zu einer Sekte wechselte und "ein reines Gewissen haben wollte" (Zitat Aargauer Zeitung).
Die Nachrichtenagentur sda zitierte Gerichtspräsident Cyrill Kramer dahingehend, es lägen bei keinem der Verurteilten so genannte übergesetzliche Rechtfertigungsgründe vor. Dagegen habe das Gericht den Aktivisten achtenswerte Beweggründe strafmildernd zugebilligt.

Quelle

H.R.

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