Bundesgericht: Blockade des NOK-Haupteingangs war Nötigung

Die Greenpeace-Aktivisten, die im März 1996 das NOK-Areal in Baden blockierten, sind zu recht wegen Nötigung verurteilt worden. Das Bundesgericht hat einen entsprechenden Entscheid des Aargauer Obergerichts bestätigt.

14. Dez. 1998

Am Morgen des 12. März 1996 betraten 16 Frauen und Männer das NOK-Areal an der Parkstrasse und blockierten den Haupteingang mit Brettern, Kies und Fässern. Die Demonstration wandte sich gegen die Kernenergie und gegen das nukleare Zwischenlager in Würenlingen. Das Bezirksgericht Baden verurteilte die Aktivisten wegen Hausfriedensbruchs und Nötigung zu Bussen zwischen SFr 200.- und 1000.-.
Anders sah es das Aargauer Obergericht: Es bestätigte zwar die Verurteilung wegen Nötigung; weil aber die Blockade auf dem Parkplatz vor dem NOK-Gebäude stattgefunden hatte, hob das Obergericht die Verurteilung wegen Hausfriedensbruchs auf und reduzierte die Bussen um einen Viertel. Eine gegen diesen Entscheid eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde hat der Kassationshof des Bundesgerichts jetzt abgewiesen. Damit bleibt es bei der Verurteilung wegen Nötigung. Die Greenpeace-Aktivisten müssen sich die Gerichtskosten von SFr 4800.- teilen.

Quelle

NOK, Pressemitteilung, 15. Dezember 1998

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