Bundesrat genehmigt Fusionsforschungs-Abkommen mit der EU

Der Bundesrat hat im Rahmen des europäischen Fusions-Forschungsprogramms drei Abkommen mit der Europäischen Union genehmigt.

21. Nov. 2000

Sie betreffen Anpassungen des European Fusion Development Agreement (EFDA) und der Regelung der Nutzung des Jet im britischen Culham sowie die Verlängerung des Assoziationsvertrags der Eidgenossenschaft mit der Euratom bis Ende 2002.
Mit dem EFDA, das die Schweiz im Juli 1999 unterzeichnete, schuf die EU-Kommission innerhalb des 5. Rahmenprogramms für Forschung und technologische Entwicklung einen einfachen und stabilen rechtlichen Rahmen für das europäische Fusionsprogramm von 1999 bis 2002. Die jetzt genehmigte Anpassung betrifft den Beitritt der Fachakademien von Ungarn, Tschechien und Rumänien sowie die Verlängerung des Abkommens bis Ende 2002.
Das Jet Implementing Agreement regelt die wissenschaftliche und technologische Nutzung des Jet - des grössten und leistungsfähigsten Tokamaks der Welt - seit dem 1. Januar 2000, als diese Anlage in den Besitz der britischen Atomenergie-Agentur überging. Der Jet, der 1983 den Betrieb aufnahm, wird seither weiterhin von allen beteiligten Assoziationen genutzt und mitfinanziert. Die jetzt genehmigte Anpassung betrifft den Beitritt der Assoziationen der drei bereits genannten mitteleuropäischen Länder. Der Jet leistet unverzichtbare Beiträge an die Vorbereitung des internationalen thermonuklearen Experimentalreaktors Iter, eines gemeinsamen Vorhabens von Russland, Japan, Kanada und Europa einschliesslich der Schweiz.
Das dritte genehmigte Abkommen verlängert den Assoziationsvertrag der Schweiz mit der Euratom bis Ende 2002. Der Vertrag regelt die Modalitäten der Beteiligung am Fusionsforschungsprogramm der EU und ist zur Zeit noch das einzige Abkommen, mit dem unser Land völlig gleichberechtigt an einem EU-Programm teilnimmt.

Quelle

P.B. nach gemeinsamer Pressemitteilung des EDA und EDI, 22. November 2000

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