Bundesrat lässt Notfallschutz bei Extremereignissen untersuchen
Aufgrund der ersten Erkenntnisse aus dem Ablauf des Reaktorunfalls in Fukushima und der von Rettungskräften und Notfallorganisationen vor Ort durchgeführten Notfallmassnahmen ergibt sich laut Bundesrat voraussichtlich auch Handlungsbedarf im Bereich des Notfallschutzes bei Extremereignissen in der Schweiz. Die IDA Nomex mit Vertretern der Kantone sowie des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), der Schweizerischen Bundeskanzlei (BK), des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) und des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) werden dazu unter anderem die Notfallschutzverordnung und die ABCN-Einsatzverordnung (SR 520.17) aufgrund der Erfahrungen von Japan überprüfen.
Das Uvek wird dem Bundesrat bis Herbst 2011 Bericht erstatten. Die Federführung und Koordination der Arbeitsgruppe liegt beim Bundesamt für Energie (BFE). Allfällige Gesetzes- und Verordnungsänderungen werden von den jeweils zuständigen Departementen zeitlich gestaffelt bis Mitte 2012 erarbeitet.