Bundesrat verabschiedet Botschaft zu Energiestrategie 2050

Der Bundesrat hat am 4. September 2013 die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Ziel ist der etappenweise Umbau der Schweizer Energieversorgung bis 2050, der insbesondere durch die Senkung des Energieverbrauchs und den zeitgerechten, wirtschaftlich tragbaren Ausbau der erneuerbaren Energien erreicht werden soll. Für den Bundesrat ist die Energiestrategie 2050 ein indirekter Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative.

5. Sep. 2013
Der Bundesrat hat die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug.
Der Bundesrat hat die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verabschiedet. Nun ist das Parlament am Zug.
Quelle: Die Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Bundesrat und Parlament haben 2011 nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Demnach sollen die bestehenden fünf Kernkraftwerke am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Um dennoch eine zuverlässige und wirtschaftliche Energieversorgung der Schweiz sicherzustellen, setzt der Bundesrat auf einen etappenweisen Umbau des Energiesystems. Dazu hat er die Energiestrategie 2050 erarbeitet. Sie basiert auf den überarbeiteten Energieperspektiven. Mit der Botschaft legt der Bundesrat nun das erste Massnahmenpaket vor.

Während der Vernehmlassung, die vom 28. September 2012 bis 31. Januar 2013 dauerte, gingen insgesamt 459 Stellungnahmen ein. Die Energiestrategie 2050 insgesamt sowie das etappierte Vorgehen seien dabei mehrheitlich auf Zustimmung gestossen, so der Bundesrat. Aufgrund der Rückmeldungen zur Vernehmlassungsvorlage sei das Massnahmenpaket in einzelnen Punkten überarbeitet worden. Insbesondere im Bereich der erneuerbaren Energien präsentiere es sich «flexibler und marktorientierter». In einzelnen energieintensiven Branchen bestünden zwar Ängste, erklärte Bundesrätin Doris Leuthard an der Medienkonferenz. Aber der Bundesrat halte die Energiewende immer noch für machbar.

Revision von zehn Bundesgesetzen

Zur Umsetzung des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050 sind eine Totalrevision des Energiegesetzes sowie Anpassungen in weiteren neun Bundesgesetzen nötig. Mit der Revision des Kernenergiegesetzes (KEG) wird verankert, dass keine Rahmenbewilligungen zum Bau neuer Kernkraftwerke oder zu Änderungen bestehender Kernkraftwerke mehr erteilt werden dürfen. Zudem wird das bestehende Moratorium für die Wiederaufarbeitung von ausgedienten Brennelementen im Ausland im KEG neu durch ein Verbot abgelöst.

Jährliche Kosten in Milliardenhöhe

Für die ohnehin anstehende Erneuerung und den Betrieb der bestehenden Kraftwerke rechnet der Bundesrat mit Kosten von CHF 126 Mrd. bis 2050 oder rund 3 Mrd. jährlich. Für den Bau und den Betrieb neuer Kraftwerke fallen bis 2050 schätzungsweise Kosten von 67 Mrd. oder jährlich 1,7 Mrd. an. Bis 2050 kommen zudem 18 Mrd. für den Um- und Ausbau der Stromnetze hinzu.

Energiestrategie 2050: indirekter Gegenvorschlag zur Atomausstiegsinitiative

Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament, die Volksinitiative «Für den geordneten Ausstieg aus der Atomenergie (Atomausstiegsinitiative)» abzulehnen und stellt ihr die Energiestrategie 2050 als indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die Atomausstiegsinitiative der Grünen Partei der Schweiz fordert ein Verbot neuer Kernkraftwerke, maximale Laufzeiten für die bestehenden Kernkraftwerke von 45 Jahren und eine Energiewende basierend auf weniger Verbrauch, mehr Effizienz und mehr erneuerbaren Energien. Die Initiative verfolgt damit – mit Ausnahme der maximalen Laufzeiten für die bestehenden Kernkraftwerke – die gleichen Stossrichtungen wie die Energiestrategie 2050. Für die bestehenden Kernkraftwerke sollen laut Bundesrat keine maximalen Laufzeiten gesetzt werden. Sie sollen nicht aufgrund politisch festgelegter Laufzeiten stillgelegt werden, sondern dann, wenn sie die sicherheitstechnischen Vorgaben nicht mehr erfüllen können. Für den kontinuierlichen Umbau des Energiesystems stehe so mehr Zeit zur Verfügung. Ausserdem könnten Mehrkosten, die mit einem sehr raschen Ausstieg verbunden wären, abgedämpft beziehungsweise vermieden und absehbare Entschädigungsforderungen bei einer politisch festgelegten Laufzeitbeschränkung umgangen werden.

Nach 2020: Übergang von Förder- zu Lenkungssystem

Die Energiestrategie 2050 sieht vor, Energie- und Klimapolitik mittelfristig gemeinsam strategisch neu auszurichten. So solle in der zweiten Etappe der Energiestrategie 2050 ein Lenkungssystem das bestehende Fördersystem (Netzzuschlag für die Förderung der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien und Teilzweckbindung der CO2-Abgabe für das Gebäudesanierungsprogramm) schrittweise ablösen, da die staatliche Förderung der erneuerbaren Energien sowie der Gebäudesanierung langfristig nicht sinnvoll seien. Die Arbeiten des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) zur möglichen Ausgestaltung der zweiten Etappe und des Übergangs laufen derzeit und werden laut Bundesrat mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) koordiniert.

Quelle

M.A. nach Bundesrat, Medienmitteilung, 4. September 2013

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