Calvert-Cliffs-3: NRC bleibt hart

Die amerikanische Nuclear Regulatory Commission (NRC) hat einen erneuten Versuch der UniStar Nuclear Energy LLC zur Erlangung einer kombinierten Bau- und Betriebsbewilligung (Combined License, COL) für die geplante Kernkraftwerkseinheit Calvert-Cliffs-3 abgewiesen. Als Grund nannte sie wie schon im August 2012 die Besitzverhältnisse der UniStar.

27. März 2013

Gestützt auf den Entscheid des Atomic Safety and Licensing Board der NRC hatte die Behörde bereits im August 2012 entschieden, dass die UniStar keine COL für Calvert-Cliffs-3 erhalten darf, solange das Unternehmen vollständig in ausländischem Besitz ist. 2007 hatte die UniStar der NRC ein COL-Gesuch für den geplanten EPR Calvert-Cliffs-3 vorgelegt. Damals war die UniStar ein strategisches Joint Venture der amerikanischen Constellation Energy Group Inc. und der französischen Electricité de France (EDF). Ende Oktober 2010 übernahm die EDF – die zu 85% der französischen Regierung gehört – die UniStar vollständig. Daraufhin erhoben Umweltverbände Beschwerde mit der Begründung, das COL-Gesuch der UniStar entspreche nicht den Vorgaben der amerikanischer Gesetzgebung (Code of Federal Regulations CFR 10 50.38 und Atomic Energy Act Section 103d). Diese schliessen den vollständigen ausländischen Besitz beziehungsweise die ausländische Kontrolle über ein Kernkraftwerk in den USA aus. Sollte die UniStar zu einem späteren Zeitpunkt einen geeigneten Partner vorweisen, könne das Verfahren unter Auflagen wieder eröffnet werden, so die NRC im August 2012.

Die UniStar stellte daraufhin bereits im September 2012 bei der NRC einen Antrag auf Wiedererwägung ihres Anliegens, welches die NRC nun wiederum abgelehnt hat. Die UniStar machte in ihrem Antrag darauf aufmerksam, dass die NRC keine klare Leitlinie und zu wenig Unterstützung bei der Lösung der Inhaberproblematik im Hinblick auf die Einreichung eines künftigen gültigen Antrags biete. Diesen Vorwurf nahm die NRC offenbar ernst und stellte Personal frei, das sich der Frage der ausländischen Eigentümerschaft und möglichen Änderungen in den behördlichen Vorgaben sowie der Praxis annehmen soll.

Quelle

D.S. nach NRC, Memorandum and Order, 11. März 2013

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