Cogema geht vor kanadisches Kassationsgericht

Die Cogema Resources Inc., eine Tochterfirma der französischen Areva-Gruppe, wird Berufung einreichen gegen den Entscheid des kanadischen Bundesverwaltungsgerichts, die Verlängerung der Betriebsbewilligung für die Urangewinnungsanlage McClean Lake aufzuheben.

26. Sep. 2002

Die 1999 erteilte Bewilligung wurde von der zuständigen kanadischen Sicherheitsbehörde Canadian Nuclear Safety Commission letztes Jahr um vier Jahre verlängert. Dagegen klagte mit Erfolg die Umweltgruppe Inter-Church Uranium Committee Educational Cooperative. Das Gericht gab der Klägerin Recht, die Umweltverträglichkeitsprüfung hätte vor der Verlängerung der Bewilligung wiederholt werden müssen. Cogema Resources macht bei ihrer Berufung geltend, dem Urteil liege nicht eine tatsächliche Umweltbelastung zu Grunde, sondern eine verwaltungstechnische Frage. Die Cogema Resources verlangt daher, der Betrieb sei zu dulden, dies selbst wenn die Wiederholung der Umweltverträglichkeitsprüfung formal tatsächlich nötig wäre.
Die Einrichtungen von McClean Lake erhielten letztes Jahr das Umweltzertifikat gemäss ISO 14001. Neben der Cogema Resources mit 70% sind am Unternehmen im Norden der Provinz Saskatchewan die kanadische Denison Energy Inc. mit 22,5% sowie die japanisch beherrschte OURD (Canada) Ltd. mit 7,5% beteiligt.

Quelle

P.B. nach NucNet, 27. September 2002

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft