Deutscher Kernenergieausstieg ohne Entschädigung ausgeschlossen

Ob in Konsensgesprächen vereinbart oder durch ein Gesetz auferlegt, ein Ausstieg aus der Kernenergie ist in Deutschland ohne Entschädigung ausgeschlossen.

19. Jan. 2000

Dies ist die einhellige Meinung der Wirtschaftsrechtler, die sich am 14./15. Januar 2000 in Jena zu einem Forum der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Friedrich Schiller-Universität trafen. Der Veranstaltung über Rechtsfragen zum Atomausstieg fern blieben allerdings die eingeladenen Vertreter der Bundesregierung und des Umweltministeriums. Der Tagungsleiter, Prof. Walter Bayer, bedauerte dies in seinem Begrüssungswort und stellte fest, dass sich für die Regierungskoalition vor dem politischen Ziel des Atomausstiegs rechtliche Hürden aufstellen, die erst überwunden sein wollen. In der Koalition werde über die Frage heftig gestritten, die Öffentlichkeit erfahre nur wenig und die angekündigte Publikation der rechtlichen Prüfung durch die Verwaltung sei mehrmals verschoben worden. Zwar sollten die Konsensgespräche nach längerer Pause wieder aufgenommen werden. Zugleich hole die Regierung aber den Knüppel aus dem Sack und drohe: Wenn kein Konsens erzielt wird, dann kommt eine gesetzliche Regelung. Eine solche müsste die fällige Entschädigung regeln. Die an der Veranstaltung gehaltenen Vorträge werden demnächst in Buchform erscheinen.

Quelle

P.B. nach Mitteilung des Inforum vom 20. Januar 2000

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