Deutschland entschädigt Kernkraftwerksbetreiber

Das deutsche Kabinett hat einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Entschädigungen für die Kernkraftwerksbetreiber vorsieht, die ihre Kernkraftwerke wegen des beschleunigten Atomausstiegs vom Netz nehmen mussten.

8. Juni 2018

Nach dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi am 11. März 2011 hatte der Bundestag beschlossen, die kurz zuvor verabschiedete Laufzeitverlängerung für Kernkraftwerke zurückzunehmen und deren Betrieb zeitlich gestaffelt bis zum 31. Dezember 2022 zu befristen. Damals waren 17 Kernkraftwerkeinheiten in Betrieb, die rund einen Viertel des Stromverbrauchs Deutschland deckten.

Die drei Energieversorgungsunternehmen E.On (heute PreussenElektra), RWE und Vattenfall hoben Klage gegen das Gesetz zum beschleunigten Kernenergieausstieg. Das Bundesverfassungsgericht urteilte Anfang Dezember 2016, dass der beschleunigte Kernenergieausstieg keiner Enteignung entspreche, verlangte jedoch einen «Ausgleich» für die Kernkraftwerksbetreiber.

Der am 24. Mai 2018 verabschiedete Gesetzesentwurf ermöglicht es den Energieversorgungsunternehmen nun, einen angemessenen finanziellen Ausgleich für sogenannte frustrierte Investitionen zu verlangen, die sie in den Kernkraftwerken zwischen dem 28. Oktober 2010 und dem 16. März 2011 im berechtigten Vertrauen auf die Laufzeitverlängerung getätigt hatten. Zum anderen können die RWE und die Vattenfall einen angemessenen finanziellen Ausgleich für diejenigen Elektrizitätsmengen der Kernkraftwerke Brunsbüttel, Krümmel und Mülheim-Kärlich verlangen, die bis zum 31. Dezember 2022 nicht auf ein anderes Kernkraftwerk übertragen werden. Die Summe, die für den finanziellen Ausgleich aufgebracht werden muss, wird laut Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) erst im Jahr 2023 – nachdem alle Einheiten abgeschaltet sind – abschliessend feststehen. «Aus heutiger Sicht erscheint ein Betrag im oberen dreistelligen Millionenbereich plausibel. Die Ausgaben für die überschüssigen Strommengen fallen erst ab 2023 an, schreibt das BMU. Nur so lasse sich der Kernenergieausstieg so schnell wie möglich vollenden.

Quelle

M.A. nach BMU, Medienmitteilung, 23. Mai 2018

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