Deutschland: Genehmigungsaufhebung für Zwischenlager Brunsbüttel rechtskräftig

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Beschwerde des deutschen Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) abgelehnt. Mit diesem Entscheid ist die Aufhebung der Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel rechtskräftig.

23. Jan. 2015

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG Schleswig) hatte im Sommer 2013 die atomrechtliche Genehmigung für das Standortzwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel aufgehoben. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erhob daraufhin Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht wies die BfS-Beschwerde jetzt ab. Weder das ursprüngliche Urteil des OVG Schleswig noch der aktuelle Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes erfolgten wegen einer festgestellten unzureichenden Sicherheit des Zwischenlagers, betonte das BfS. Die Gerichte hätten sich zur Frage der tatsächlichen Sicherheit nicht geäussert, sondern bemängelten den Umfang der Ermittlungen im Genehmigungsverfahren in diesem Bereich.

Streitpunkte des Verfahrens vor dem OVG Schleswig

Im Verfahren vor dem OVG Schleswig ging es darum, ob die möglichen Auswirkungen eines gezielten Flugzeugabsturzes und eines möglichen Beschusses mit panzerbrechenden Waffen im Genehmigungsverfahren ausreichend geprüft worden waren. Aufgrund von Geheimhaltungsverpflichtungen durfte das BfS dem Gericht nicht in der gewünschten Detailtiefe darlegen, dass die Genehmigung für das Zwischenlager Brunsbüttel den nach dem Atomgesetz erforderlichen Schutz gegen Störmassnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter gewährleiste, erklärte das BfS. Welche Unterlagen dem OVG Schleswig 2012 vorgelegt werden durften, folgte den Richtlinien des Bundesumweltministeriums.

Der Betreiber des Zwischenlagers müsse nun eine neue Genehmigung für die Lagerung der Castor-Behälter im Zwischenlager beantragen. Für das Genehmigungsverfahren werde in Abstimmung mit dem Bundesumweltministerium zu prüfen sein, wie die Anforderungen des OVG Schleswig in das Genehmigungsverfahren einfliessen könnten.

Quelle

M.A. nach BMUB und BfS, Medienmitteilungen, 16. Januar 2015

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