Deutschland: Kabinett beschliesst Gesetzesentwurf zur Endlagersuche

Das deutsche Bundeskabinett hat sich auf einen Gesetzesentwurf zur Suche nach einem Endlagerstandort geeinigt.

27. Dez. 2016

Das deutsche Bundeskabinett verständigte sich am 21. Dezember 2016 auf einen Gesetzentwurf zur Fortentwicklung des sogenannten Standortauswahlgesetzes. Er soll den Bundestagsfraktionen als Formulierungshilfe vorgelegt werden. Der Gesetzesentwurf legt fest, wie und nach welchen Kriterien ein Endlagerstandort bestimmt werden soll. Ziel sei es, in einem wissenschaftsbasierten und transparenten Verfahren unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit bis zum Jahr 2031 einen Endlagerstandort zu finden. Das Gesetzgebungsverfahren soll voraussichtlich im ersten Quartal 2017 abgeschlossen werden.

Die Vorsteherin des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) Barbara Hendricks erklärte: «Mit diesem Gesetzentwurf ziehen wir endgültig einen Schlussstrich unter die alte Methode Endlager.» Die politisch willkürliche Festsetzung eines Standorts sei ein historischer Fehler gewesen, der hiermit korrigiert werde. Bei der Suche werde das gesamte Bundesgebiet betrachtet, ohne bestimmte Regionen zu bevorzugen und ohne bestimmte Regionen von vornherein auszuschliessen, fügte sie bei.

Im Gesetzesentwurf werden die Empfehlungen der Kommission «Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe» aufgenommen. Die sogenannte Endlagerkommission hatte Ende Juni 2016 ihren Abschlussbericht vorgelegt und darin Vorschläge zum Ablauf des Verfahrens und den dabei anzuwendenden Entscheidungsgrundlagen gemacht.

Quelle

M.A. nach BMUB, Medienmitteilung und Dokumentation, 21. Dezember 2016

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