Deutschland: Kernbrennstoffsteuer ist vorläufig zu bezahlen

Die deutschen Energieversorger müssen bis auf weiteres die von der Regierung beschlossene, indessen umstrittene Kernbrennstoffsteuer entrichten. Der deutsche Bundesfinanzhof (BFH) – das höchste deutsche Steuergericht – hat am 9. März 2012 einen Entscheid des Finanzgerichts Hamburg aufgehoben.

21. März 2012

Das Finanzgericht Hamburg – die Vorinstanz – hatte am 16. September 2011 den Vollzug des Steuerbescheids wegen ernsthafter verfassungsrechtlicher Bedenken an der Kernbrennstoffsteuer aufgehoben und die Rückerstattung der von den Energieversorgern bereits bezahlten Kernbrennstoffsteuer angeordnet. Der BFH hat nun in seinem Urteil auf Beschwerde des Hauptzollamts den Entscheid des Finanzgerichts aufgehoben und den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt.

Da laut BFH die öffentlichen Belange an der Steuererhebung schwerer wiegen als die Interessen der Energieversorger, müssen diese die Kernbrennstoffsteuer bis zur Klärung der Verfassungsmässigkeit des Gesetzes bezahlen.

Zu der umstrittenen Frage, ob der deutschen Regierung die Gesetzgebungskompetenz für das Kernbrennstoffsteuergesetz zustehe, hat der BFH keine Stellung genommen.

Quelle

M.A. nach BFH, Medienmitteilung, 14. März, und Beschluss, 9. März 2012

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft