Deutschland: Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten beschlossen

Das deutsche Bundeskabinett hat am 14. Oktober 2015 das Gesetz zur Nachhaftung für Rückbau- und Entsorgungskosten im Kernenergiebereich sowie die Einrichtung der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) verabschiedet.

23. Okt. 2015

Das neue Gesetz regelt die Verantwortung für nukleare Rückbau- und Entsorgungskosten, die – bereits nach geltendem Recht – bei den Kernkraftwerksbetreibern liegt, auch im Fall von Konzern-Umstrukturierungen wie Aufspaltung oder Kündigung von Unternehmensverträgen. Hierzu wurde eine sogenannte eigenständige atomrechtliche Nachhaftung eingeführt, wonach die Muttergesellschaften der Betreiber von Kernkraftwerken für atomrechtliche Rückbau- und Entsorgungsverpflichtungen langfristig haften. Damit werden laut dem deutschen Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, bestehende Haftungslücken geschlossen.

Neue Kommission soll deutschen Kernenergieausstieg begleiten

Die neu eingesetzte KFK soll laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) Empfehlungen erarbeiten, wie die Unternehmen die Finanzierung von Stilllegung, Rückbau und Entsorgung langfristig sicherstellen können. Geleitet wird die aus 19 Personen bestehende Expertengruppe vom ehemaligen Umweltminister Jürgen Trittin, dem ehemaligen brandenburgischen Ministerpräsidenten Matthias Platzeck und dem früheren Hamburger Regierungschef Ole von Beust. Eine erste Arbeitsgrundlage der Kommission sollen die am 10. Oktober 2015 veröffentlichten Ergebnisse des Gutachtens zur Überprüfung der Rückstellungen im Kernenergiebereich bilden. Die Kommission soll bis Ende Januar 2016 Empfehlungen vorlegen.

Quelle

M.A. nach BMWi, Medienmitteilung, 14. Oktober 2015

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