Deutschland: Ökologische Steuerreform in Kraft

Am 19. März 1999 hat in Deutschland erwartungsgemäss der Bundesrat in der letzten Sitzung in seiner alten Zusammensetzung die ökologische Steuerreform passieren lassen, womit das entsprechende Gesetz auf den 1. April 1999 in Kraft getreten ist.

24. März 1999

Die Reform beinhaltet unter anderem die Einführung einer Stromsteuer in Höhe von zwei Pfennigen pro Kilowattstunde. Die rot-grüne Regierung musste diesen Beschluss am 19. März durch den Bundesrat bringen, da sie aufgrund der Niederlage der SPD bei den Wahlen in Hessen ab April im Bundesrat keine Mehrheit mehr hat und dadurch ihr Vorschlag in einer späteren Sitzung des Bundesrates kaum mehr Aussicht auf Annahme gehabt hätte. An der gleichen Sitzung ist auch das "Steuerentlastungsgesetz" verabschiedet worden. Zur Gegenfinanzierung der darin vorgesehenen Steuerentlastung ist unter anderem die Erhöhung der Ansammlungsfrist für Stilllegungsverpflichtungen bei Kernkraftwerken von 19 auf 25 Jahre vorgesehen. Ebenfalls im Bilanzierungsrecht angesiedelt ist die "Realitätsnahe Bewertung von Rückstellungen", die auch die Energiewirtschaft belastet.
Die Bayernwerk AG hat mit "juristischen Schritten" gegen die rot-grüne Steuerreform gedroht. Man werde die Reform im Interesse der Arbeitnehmer und Aktionäre nicht widerstandslos hinnehmen, führte der Vorstandsvorsitzende des Bayernwerks, Otto Mayewski, aus. Dabei sollen auch verfassungsrechtliche Bedenken untersucht werden. Gemäss Mayewski wird allein das Bayernwerk durch die Steuerreform mit zusätzlich rund DM 5 Mrd. belastet.

Quelle

H.R. nach "3B plus", Info-Dienst des Deutschen Atomforums e.V. vom 25. März 1999

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