Deutschland: Verfassungsbeschwerde der E.On

Als erste deutsche Kernkraftwerksbetreiberin hat die Düsseldorfer E.On AG wegen der Stilllegung ihrer Kernkraftwerke eine Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Laut der Zeitung «Die Welt» macht die E.On in der Klageschrift einen Vermögensschaden im «hohen einstelligen Milliardenbereich» geltend.

17. Nov. 2011
Johannes Teyssen, Vorstandsvorsitzender der E.On, hat bereits früher Milliardenforderungen an die deutsche Regierung angekündigt.
Johannes Teyssen, Vorstandsvorsitzender der E.On, hat bereits früher Milliardenforderungen an die deutsche Regierung angekündigt.
Quelle: Christian Schlüter/E.On

Die E.On hatte bereits bei Veröffentlichung der Quartalszahlen am 9. November 2011 angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde vorzubereiten. Sie betonte, die Beschwerde richte sich ausdrücklich nicht gegen die Energiewende. Die E.On setze den mehrheitlichen politischen Willen zum früheren Ausstieg aus der Kernenergie zwar um, jedoch halte sie gleichzeitig den Atomausstieg in der nun gesetzlich geregelten Form für unvereinbar mit dem durch die Grundrechte geschützten Eigentumsrecht sowie der Berufs- und Gewerbefreiheit. Jedenfalls sei so ein Eingriff ohne Gewährung einer Entschädigung für die entzogenen Rechte verfassungswidrig, ist die E.On überzeugt. Sie erwarte den «gebotenen Ausgleich für den mit diesen Entscheidungen verbundenen Vermögensschaden in Milliardenhöhe».

Die E.On betrieb zwei der sieben Kernkraftwerkseinheiten, die aufgrund des beschleunigten Kernenergieausstiegs Deutschlands dauerhaft vom Netz genommen werden mussten – Isar-1 und Unterweser. Zudem betreibt die E.On die Blöcke Brokdorf, Grafenrheinfeld, Grohnde sowie Isar-2 und ist mit unterschiedlichen Anteilen an Gundremmingen-A und -B, Brunsbüttel, Krümmel sowie Emsland beteiligt. Bis 2022 sollen schrittweise alle deutschen Kernkraftwerkseinheiten vom Netz gehen.

In einem bundesweit ersten Gerichtsentscheid stellte das Finanzgericht Hamburg die Anfang des Jahres als Verbrauchssteuer neu eingeführte Kernbrennstoffsteuer in Deutschland in Frage. In seinem Beschluss vom 16. September 2011 gab sie dem Eilantrag der E.On statt.

Quelle

M.A. nach E.On, Zwischenbericht III/2011, 9. November, und Die Welt, 15. November 2011

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