Deutschland: Zwischenlagerung nun in der Hand des Staates

In Deutschland hat die GNS Gesellschaft für Nuklear-Service mbH planmässig zum 1. August 2017 ihre Zwischenlageraktivitäten an die Regierung abgegeben.

7. Aug. 2017

Die GNS und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) schlossen am 24. Juli 2017 den Kaufvertrag über die eigens zu diesem Zweck von der GNS gegründete BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH. Zum 1. August 2017 wurden nun zusammen mit der Eintragung ins Handelsregister auch die atomrechtlichen Genehmigungen für die neue Gesellschaft erteilt.

Zur BGZ gehören neben den bisherigen GNS-Zwischenlagern in Ahaus und Gorleben auch die für die Organisation der Zwischenlagerung notwendigen rund 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ahaus, Gorleben sowie am Standort Essen. Aus Essen werden damit in Zukunft neben den beiden zentralen Zwischenlagern Ahaus und Gorleben auch die in den kommenden Jahren ebenfalls an den Bund übergehenden Zwischenlager an den Kernkraftwerksstandorten organisatorisch und technisch geführt. Die BGZ wird zudem in einem weiteren Schritt die Verantwortung für die zwölf Lager mit schwach- und mittelaktiven Abfällen aus dem Betrieb und Rückbau der Kernkraftwerke übernehmen.

Die Abgabe der bisherigen Zwischenlageraktivitäten der GNS an den Bund ist Teil der umfassenden Neuordnung der Verantwortlichkeiten in der kerntechnischen Entsorgung. Hintergrund sind die Regelungen des im Dezember 2016 verabschiedeten Gesetzes dazu. Demnach soll die Verantwortung für die Zwischen- und Endlagerung in der Hand des Staates liegen. Die Finanzierungslast wird durch die deutschen Energieversorger als Abfallverursacher getragen, die dafür Anfang Juli 2017 die notwendigen Mittel in einen öffentlich-rechtlichen Fonds eingezahlt haben.

Quelle

M.B. nach GNS, Medienmitteilung, 1. August 2017

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