EDF: Überprüfung der 1300-MW-Einheiten erfolgreich

Die französische Autorité de sûreté nucléaire (ASN) hat eine umfassende Sicherheitsüberprüfung der 1300-MW-Kernkraftwerkseinheiten der Electricité de France (EDF) abgeschlossen und grünes Licht für den Betrieb während weiteren zehn Jahren erteilt.

25. Okt. 2006

Die Überprüfung begann 1997 und betraf die nuklearen Dampferzeugersysteme aller 20 Druckwassereinheiten der Baureihen P4 und P'4 an den Standorten Belleville, Cattenom, Flamanville, Golfech, Nogent, Paluel, Penly und Saint-Alban. Diese Einheiten gingen zwischen 1984 und 1993 in den kommerziellen Betrieb.

Sicherheitsüberprüfung alle zehn Jahre

Die rund alle zehn Jahre stattfindende umfassende Sicherheitsüberprüfung soll gewährleisten, dass die für die Sicherheit bedeutsamen Komponenten und Systeme die Auslegungskriterien erfüllen und alle gemäss Sicherheitsanalysen sinnvollen Nachrüstmassnahmen getroffen werden. Im Fall der 1300-MW-Einheiten haben die Nachrüstarbeiten zum Ziel, das Kernschmelzrisiko bei Zwischenfällen weiter zu verringern, den Schutz gegen die zerstörerische Wirkung von Erdbeben sowie des Bruchs von Rohrleitungen mit hohem Energieinhalt zu verstärken und das Verhalten wichtiger Komponenten unter erschwerten Betriebsbedingungen -hohe Feuchtigkeit, Temperatur oder Strahlungsstärke - zu verbessern. Die Nachrüstmassnahmen werden bis 2014 abzuschliessen sein, wenn die nächste Zehnjahresüberprüfung fällig wird.
Die Sicherheitsüberprüfung der ASN besteht aus zwei Teilen, einer Konformitätsprüfung und einer Sicherheitsanalyse. Die Konformitätsprüfung dient dazu, Abweichungen von der Erstauslegung und den seither beschlossenen Änderungen aufzudecken, um sie wenn nötig zu korrigieren. In der Sicherheitsanalyse wird der Zustand der Anlage auf Übereinstimmung mit den Sicherheitsvorschriften gemäss dem neustem Stand der Technik geprüft, um die zur laufenden Verbesserung der Sicherheit nötigen Nachrüstmassnahmen festzulegen und einzuleiten.

Individuelle Restlebensdauer

Die französischen Regelwerke für Kernanlagen kennen keine festen Lebensdauern. Die ASN schätzt die Restlebensdauer für jede Anlage individuell gemäss dem Sicherheitszustand periodisch neu ein. Die Sicherheitsüberprüfungen sind ein entscheidendes Element des Einschätzungsprozesses.

Quelle

P.B. ASN, Pressemitteilung, 26. Oktober 2006

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