Eidgenössische Räte genehmigen erstes Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050

Das Parlament hat in der Schlussabstimmung vom 30. September 2016 das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verabschiedet. Es enthält ein gesetzliches Verbot von neuen Kernkraftwerken, verzichtet jedoch auf eine Befristung der Betriebsdauer der heutigen Kernkraftwerke.

6. Okt. 2016
Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 gutgeheissen.
Das Parlament hat das erste Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 gutgeheissen.
Quelle: Bern Tourismus

Der Nationalrat sprach sich an der Schlussabstimmung vom 30. September 2016 mit 120 Ja- zu 72 Neinstimmen und 6 Enthaltungen für das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 aus. Der Ständerat nahm es mit 35 Ja- zu 6 Neinstimmen bei 3 Enthaltungen an. Am 19. September hatte der Ständerat die letzten Differenzen ausgeräumt.

Das erste Massnahmenpacket der Energiestrategie 2050 enthält folgende Hauptpunkte:

  • Die bestehenden Kernkraftwerke dürfen so lange am Netz bleiben, wie die Behörden sie als sicher einstufen.
  • Der Bau neuer Kernkraftwerke wird in der Schweiz gesetzlich verboten.
  • Der Energieverbrauch soll pro Kopf um 16% bis 2020 und um 43% bis 2035 sinken.
  • Die Stromproduktion aus neuen erneuerbaren Energien soll von heute 3 TWh bis 2035 auf 11,4 TWh jährlich steigen.
  • Der Netzzuschlag für die KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) wird auf 2,3 Rp./kWh erhöht.
  • Ab 2024 werden keine Anlagen mehr in die KEV aufgenommen.
  • 2031 soll die Einmalvergütung (EIV) gestoppt werden.
  • Bestehende Grosswasserkraftwerke erhalten KEV-Gelder, wenn sie Strom unter den Gestehungskosten verkaufen müssen. Vorgesehen ist eine Prämie von 1 Rp./ kWh.
  • Neu gibt es eine Förderung für kleinere Wasserkraftwerke.
  • Gebäudesanierungen sollen auch über steuerliche Anreize gefördert werden.
  • Die CO2-Emissionen von Personenautos sollen bis 2020 auf 95 Gramm pro Kilometer sinken.
  • Der Bundesrat kann Vorgaben zur Einführung intelligenter Steuerungssysteme bei Endverbraucher machen. So können EVU verpflichtet werden «Smart Meter» zu installieren.

SVP-Referendum unklar

Die Vorlage untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist läuft vom 11. Oktober 2016 bis am 19. Januar 2017. Eine allfällige Volksabstimmung könnte frühestens am 21. Mai 2017 stattfinden. Wird die Vorlage nicht abgelehnt, soll das Gesetz mit den dazugehörenden Verordnungen wenn möglich am 1. Januar 2018 in Kraft treten.

Nach der Economiesuisse verzichtet nun auch der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) auf eine Unterschriftensammlung. Dies hat der SGV-Vorstand unter dem Vorbehalt entschieden, dass in der Gewerbekammer des Verbands kein Gegenantrag gestellt und unterstützt wird. SVP-Präsident Albert Rösti erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, die Partei werde in den nächsten Tagen entscheiden, ob sie das Referendum gegen die Energiestrategie ergreife. Der Vorstand hatte sich im August für das Referendum unter der Voraussetzung ausgesprochen, dass die Wirtschaft mitziehe.

Quelle

M.A. nach Amtlichem Bulletin, 30. September, Solarmarkt, Medienmitteilung, 4. Oktober, SGV, Medienmitteilung, 3. Oktober 2016

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