Energiestrategie 2050: wenig Konkretes

Bundesrätin Doris Leuthard hat an der Medienkonferenz vom 18. April 2012 das erste Massnahmenpaket des Bundesrats vorgestellt, das den geplanten Ausstieg aus der Kernenergie ermöglichen soll. Der Bau von Gaskraftwerken, der Ausbau der Wasserkraft sowie Stromimporte und Energieeffizienz stehen dabei im Vordergrund.

20. Apr. 2012

Der Bundesrat stützt seine Überlegungen darauf, dass der Gesamtenergieverbrauch der Schweiz – derzeit gut 250 TWh – gegenüber der Trendentwicklung bis 2050 um 70 TWh sinken wird, der Stromverbrauch allein um 21 TWh. Laut Bundesamt für Energie betrug dieser 58,6 TWh im letzten Jahr. Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien soll gegenüber heute um einen Drittel erhöht werden. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromproduktion liegt heute bei rund 56%. Dabei fallen 54% auf die Wasserkraft und 2% auf die anderen erneuerbaren Energien, wobei hier der grösste Anteil aus Kehrichtverbrennungs- und Abwasserreinigungsanlagen stammt. Wind, Biomasse und Sonne allein tragen erst 0,26% zur Schweizer Stromproduktion bei.

Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Schweiz ihren Strombedarf künftig ohne Kernkraftwerke decken kann. Es brauche aber Zeit für den Umbau des Energiesystems, grosse Anstrengungen und ein Umdenken, so Leuthard an der Medienkonferenz vom 18. April 2012. Der Strompreis werde sich zudem erhöhen. Um den stufenweisen Wegfall von Strom aus der Kernenergie aufzufangen und die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, setzt der Bundesrat in erster Linie auf die intensive Förderung der Energieeffizienz, der Wasserkraft und der neuen erneuerbaren Energien. Der verbleibende Bedarf soll mit fossil-thermischer Stromproduktion (WKK-Anlagen, Gaskombikraftwerke) sowie Stromimporten gedeckt werden. An den bestehenden Klimazielen werde festgehalten.

Mit dem vorliegenden ersten Massnahmenpaket könnten die Ziele bis 2050 nur rund zur Hälfte erfüllt werden, räumt der Bundesrat ein: beim Endenergieverbrauch zu 55% und beim Stromverbrauch zu 53%.

Volkswirtschaftliche Auswirkungen

Laut Bundesrat zeigen vertiefte Analysen des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), dass die Energiestrategie 2050 machbar ist und sich die volkswirtschaftlichen Auswirkungen in Grenzen halten werden. Den erheblichen Investitionen in Energieeffizienz stünden bedeutende Einsparungen bei den Energieimporten gegenüber. Aufgrund der durch die gesteigerte Stromeffizienz – gegenüber dem Trend – reduzierten Stromnachfrage würden die Investitionen in den Kraftwerkspark bis 2050 geringer ausfallen, als dies ohne solche Effizienzgewinne der Fall wäre. Es seien jedoch beträchtliche Investitionen nötig, insbesondere für den Zubau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energieträgern. Die Mehrkosten aufgrund des Verzichts auf neue Kernkraftwerke belaufen sich laut Bundesrat auf insgesamt rund CHF 30 Mrd. bis 2050.

In diesem Betrag seien die Kosten für den Um- und Zubau des Stromnetzes noch nicht enthalten, die über die Netznutzungsentgelte finanziert werden. Für die Massnahmen im Gebäudebereich und die Förderung der erneuerbaren Energien seien Fördergelder in der Höhe von jährlich höchstens CHF 1,7 Mrd. nötig. Diese würden aus der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe und über die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) finanziert. Die Umsetzung des Energiepakets dürfte den Bundeshaushalt somit jährlich mit CHF 42 bis 82 Mio. belasten.

Weiteres Vorgehen

Auf der Grundlage der Entscheide des Bundesrats zum Energiepaket 2050 arbeite das Uvek jetzt die erforderlichen Verfassungs- und Gesetzesanpassungen aus. Diese sollen Ende Sommer 2012 in die Vernehmlassung gehen.

Quelle

M.A. nach Medienkonferenz des Bundesrats, 18. April, Bundesrat, BFE und Uvek, gemeinsame Medienmitteilung und Faktenblätter, 18. April 2012

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