Ensi: Beznau-1 darf Betrieb wiederaufnehmen

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat am 6. März 2018 bestätigt, dass die Aluminiumoxid-Einschlüsse im Stahl des Reaktordruckbehälters von Beznau-1 keinen negativen Einfluss auf die Sicherheit des Reaktordruckbehälters haben. Die Behörde hiess somit den von der Axpo Power AG erstellten Sicherheitsnachweis gut. Der Block soll gegen Ende März wieder auf Volllast laufen.

7. März 2018
Das Ensi hat am 6. März 2018 den Sicherheitsnachweis der Axpo für Beznau-1 bestätigt.
Das Ensi hat am 6. März 2018 den Sicherheitsnachweis der Axpo für Beznau-1 bestätigt.
Quelle: Ensi

Im Sommer 2015 hatten Ultraschalluntersuchungen bei Beznau-1 (PWR, 365 MW) bewertungspflichtige Anzeigen im Grundmaterial des Reaktordruckbehälters ergeben. Der Reaktordruckbehälter ist die wichtigste Komponente eines Kernkraftwerks und darf nicht versagen. Aus diesem Grund musste die Axpo detailliert nachweisen, dass die Befunde die Sicherheit nicht negativ beeinflussen. Das Unternehmen konnte diesen Nachweis nun erbringen, wie das Ensi schreibt. Das im Jahr 2015 von der Aufsichtsbehörde eingesetzte International-Review-Panel kommt zum selben Schluss. Ensi-Direktor Hans Wanner fasst zusammen: «Wir können deshalb überzeugt sagen, dass der Reaktordruckbehälter sicher ist.» Aus sicherheitstechnischer Sicht spreche für das Ensi deshalb nichts dagegen, dass Beznau-1 wieder ans Netz gehe.

Gründliche Untersuchung

Das Ensi hatte die Axpo 2015 aufgefordert, die Ultraschallanzeigen zu untersuchen, zu charakterisieren und zu bewerten. In diesem Rahmen wurden im Stutzenring B insgesamt 119 und im oberen Kernring C 3519 Befunde registriert. Im unteren Kernring D wurden keine Befunde festgestellt, so das Ensi.

Nach Angaben der Axpo ergab die Herstellungsdokumentation bereits erste Hinweise auf die Herkunft dieser detektierten Unregelmässigkeiten. Der Reaktordruckbehälter wurde in den 1960er-Jahren in der Schmiede Creusot Forge in Frankreich hergestellt. Entsprechend den damals gültigen Fertigungsrichtlinien wurde während des Giessprozesses Aluminium zur Sauerstoffbindung hinzugegeben. Im Rahmen der verfeinerten Prüfungen und Analysen zur Herkunft und Ursache der Anzeigen konnte gemäss Axpo aufgezeigt werden, dass es sich bei diesen um herstellungsbedingte, wenige Millimeter grosse, nicht metallische Einschlüsse (Aluminiumoxide) handelt, welche auch grössere Konglomerate formen können.

Replika für Untersuchungen erstellt

Zur Validierung der Resultate suchte die Axpo nach vergleichbarem Material, um Festigkeitsversuche durchzuführen. Weltweit war jedoch kein vergleichbares Material in ausreichender Quantität vorhanden. Daher entschloss sich das Unternehmen, eine Nachbildung des Rings C des Reaktordruckbehälters in Auftrag zu geben. Eine Schmiede in Grossbritannien stellte daraufhin eine Replika gemäss den Herstellungsprozessen der 1960er-Jahre her. Dieser Ring wies bei den darauffolgenden Analysen erwartungsgemäss die gleichen Materialeigenschaften wie der Ring im bestehenden Reaktor auf. Mit der Replika konnte die Herkunft der Ultraschallanzeigen experimentell verifiziert werden. Sie bildete auch die Grundlage für die Erstellung von Materialproben.

Mit mehreren hundert Materialproben wurden zerstörende Festigkeitsversuche (Zug- und Sprödbruchfestigkeit) durchgeführt. Die metallografischen Analysen und Materialprüfungen bestätigten, dass die Einschlüsse keine negativen Auswirkungen auf die Materialeigenschaften des Reaktordruckbehälters haben, so die Axpo. Um die vorhandenen Sicherheitsreserven für den zukünftigen Betrieb des Reaktordruckbehälters zu bestimmen, wurden schliesslich in einem weiteren Schritt gemäss gültiger internationaler Vorschriften (ASME-Code) und gültiger nationaler Bestimmungen (Ensi-Richtlinien) Integritätstests und -berechnungen durchgeführt. Die Analysen wiesen nach, dass die Festigkeit des Druckbehälters von den Aluminiumoxid-Einschlüssen nicht beeinträchtigt wird.

Fazit der Axpo: Der Sicherheitsnachweis für den Reaktordruckbehälter von Block 1 konnte unter konservativsten Annahmen erbracht werden. Es wurde belegt, dass die sicherheitstechnischen Anforderungen und gesetzlichen Bestimmungen zum sicheren Betrieb der Anlage für eine Betriebsdauer von 60 Jahren erfüllt sind.

Ultraschallbild des Rings C (oben) und Ultraschallbild der Replika.
Ultraschallbild des Rings C (oben) und Ultraschallbild der Replika.
Quelle: Ensi

Verfahren zur Wiederinbetriebnahme eingeleitet

Aufgrund des positiven Entscheids des Ensi wird Block 1 nun für die Wiederinbetriebnahme vorbereitet. Dabei werden gemäss Axpo umfangreiche Sicherheitstests durchgeführt. Der Leistungsbetrieb der Anlage wird stufenweise aufgenommen, sodass Beznau-1 voraussichtlich Ende März 2018 wieder auf Volllast sein wird.

Quelle

M.B. nach Ensi und Axpo, Medienmitteilungen, 6. März 2018

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