Ensi: Bohrlöcher in Leibstadt ein organisatorisches Problem

Sicherheitstechnisch waren die unzulässigen Bohrlöcher im Containment des Kernkraftwerks Leibstadt (KKL) von geringer Bedeutung. Hingegen zeige das Vorkommnis, dass dort im Jahr 2008 bedeutende organisatorische Mängel bestanden. Zu diesem Schluss kommt der Vorkommnis-Bearbeitungsbericht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi).

10. Nov. 2014
Die sechs Bohrlöcher für eine Feuerlöscher-Halterung im Primärcontainment des Kernkraftwerks Leibstadt stellen laut Ensi weniger ein technisches als ein organisatorisches Problem dar.
Die sechs Bohrlöcher für eine Feuerlöscher-Halterung im Primärcontainment des Kernkraftwerks Leibstadt stellen laut Ensi weniger ein technisches als ein organisatorisches Problem dar.
Quelle: Ensi

Bei einer Kontrolle im Kernkraftwerk Leibstadt war am 24. Juni 2014 festgestellt worden, dass die Halterungen für zwei Handfeuerlöscher unkorrekterweise mittels sechs Bohrungen durch die Primärcontainmentwand hindurch befestigt waren. Die Handfeuerlöscher waren im November 2008 von einer externen Firma montiert worden. Das Ensi verlangte eine fachgerechte Reparatur bis am 18. Juli 2014, die das KKL fristgerecht abschloss.

«Die sicherheitstechnische Bedeutung des Vorkommnisses ist zwar als gering einzustufen», fasste Georg Schwarz, stellvertretender Ensi-Direktor und Leiter des Aufsichtsbereichs Kernkraftwerke, das Ergebnis der Abklärungen zusammen, «aber die Qualitätssicherung in der Betriebsorganisation hätte solche Beschädigungen verhindern müssen.» Deshalb erhob das Ensi drei Forderungen im organisatorischen Bereich. Erstens muss das KKL nachweisen, dass die Mängel bei Einführung und Betreuung externer Mitarbeiter vollständig behoben sind. Zweitens sind Massnahmen zur Verbesserung der Instandhaltungsprozesse zu treffen, um mögliche Sicherheitsprobleme bereits in der Planungsphase zu erkennen. Drittens ist bei Instandhaltungsarbeiten sicherzustellen, dass die Qualitätsüberprüfung stattfindet. Alle Massnahmen sind dem Ensi ausführlich darzulegen. Das Ensi werde das KKL im nächsten Jahr im Bereich Mensch und Organisation besonders eng begleiten.

Strafanzeigen eingereicht

Das Ensi reichte am 6. November 2014 bei der Bundesanwaltschaft Strafanzeige wegen der Bohrlöcher im KKL ein. Das Kernenergiegesetz stelle die Beschädigung von Vorrichtungen in einer Kernanlage, die für die nukleare Sicherheit oder Sicherung wesentlich sind, unter Strafe, begründete das Ensi diesen Schritt.

Zudem reichte das Ensi eine weitere Strafanzeige gegen die Greenpeace Schweiz ein. Am 5. März 2014 hatten Greenpeace-Aktivisten widerrechtlich den Zaun um das Kernkraftwerk Beznau überstiegen und dabei Drähte des sicherungsrelevanten Zauns durchschnitten. Einzelne Aktivisten bestiegen darauf das Reaktorgebäude und bohrten Löcher in den Beton des Sekundärcontainments.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilungen, 5. und 6. November 2014

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