Ensi: grünes Licht für alle drei Schweizer Standorte

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat seine Gutachten zu den 2008 von der Stromwirtschaft eingereichten Rahmenbewilligungsgesuchen für den Bau neuer Kernkraftwerke an den Standorten Beznau, Mühleberg und Niederamt veröffentlicht. Das Ensi kommt zum Schluss, dass aus Sicht der nuklearen Sicherheit alle drei vorgeschlagenen Standorte geeignet sind.

15. Nov. 2010

Als zuständige Aufsichtsbehörde des Bundes hat das Ensi für jedes der drei Rahmenbewilligungsgesuche ein Gutachten erstellt. Die Gutachten behandeln die Fragen der nuklearen Sicherheit, des Sabotage- und Terrorschutzes sowie der späteren Stilllegung und Entsorgung der radioaktiven Abfälle. Überprüft wurden insbesondere die Sicherheit im Fall von Naturereignissen wie Erdbeben, Hochwasser, extreme Stürme oder Trockenheit sowie die Schutzmassnahmen gegen Sabotage, Flugzeugabsturz sowie Brände oder sonstige Einwirkungen als Folge von Unfällen in Industrieanlagen und auf Verkehrsanlagen in der Umgebung der Standorte.

Gesuchsteller sind die Projektgesellschaften der Stromversorgungsunternehmen Axpo (Ersatzkernkraftwerk Beznau), BKW FMB Energie AG (Ersatzkernkraftwerk Mühleberg) und Alpiq (Kernkraftwerk Niederamt).

Voraussetzungen gemäss Gesetz erfüllt

«Die Analysen haben bestätigt, dass alle drei Standorte geeignet sind», erklärte Ensi-Direktor Hans Wanner an einer Medienkonferenz in Bern. Auch der Nachweis der Entsorgung ist nach Auffassung des Ensi erbracht, da der Sachplan geologische Tiefenlager die bei Betrieb und Stilllegung von neuen Kernkraftwerken anfallenden Abfallmengen einschliesst.

Gemäss Ensi sind die drei Rahmenbewilligungsgesuche «vollständig, nachvollziehbar und sachlich richtig». Sie entsprächen auch den Vorgaben der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. An den vorgeschlagenen Standorten könne die nukleare Sicherheit und die Sicherung der Anlagen grundsätzlich gewährleistet werden, fasste Wanner die Ergebnisse der Gutachten zusammen. Da auch die Vorgaben zu Stilllegung und Entsorgung von den Gesuchstellern beachtet werden, seien die Voraussetzungen für die Erteilung der Rahmenbewilligungen gemäss Artikel 13 des Kernenergiegesetzes erfüllt.

Weitere Abklärungen im Hinblick auf das Baugesuch

Auch wenn keiner der drei Standorte Eigenschaften aufweist, die den Bau eines Kernkraftwerks grundsätzlich in Frage stellen, so stellt das Ensi dennoch allen drei Projektgesellschaften Auflagen, die bis zur Einreichung eines Baugesuchs erfüllt werden müssen, da die noch zu klärenden Fragen Einfluss auf die bautechnische Auslegung der neuen Anlagen haben. Dazu gehören weitere Abklärungen zur noch genaueren Bestimmung der Erdbebengefährdung (alle drei Standorte befinden sich in einer seismisch ruhigen Zone) und die Forderung, wonach die maximal zulässige Strahlenexposition für Einzelpersonen der Bevölkerung (0,3 mSv pro Jahr) für den gesamten Standort gilt, also auch dann, wenn die bisherige und die neue Anlage für eine gewisse Zeit parallel in Betrieb stehen.

Weiter verlangt das Ensi, am Standort Beznau darzulegen, inwieweit sich die Hochwasserschutzmassnahmen beim Ersatzkraftwerk auf die bestehenden Anlagen auswirken. Und beim Ersatzkraftwerk Mühleberg ist für den Standort Niederruntigen abzuklären, ob und wie ein potenzielles Rutschgebiet oberhalb der projektierten Anlage allenfalls gesichert werden muss.

Schliesslich verlangt das Ensi von allen drei Gesuchstellern, frühzeitig ein umfassendes Managementsystem und ein Programm zur Berücksichtigung menschlicher und organisatorischer Faktoren vorzulegen und den Informationsschutz im Umgang mit sensiblen Daten sicherzustellen.

Gesuchsteller wählt den Reaktortyp

Bei den drei Bauprojekten handelt es sich um Kernkraftwerke mit Leichtwasserreaktoren der jüngsten Generation, die mit einem Hybridkühlturm betrieben werden. Innerhalb der Familie der Leichtwasserreaktoren scheide das Ensi keine konkreten Reaktortypen bestimmter Hersteller aus, unterstrich Wanner vor den Medien: «Der Gesuchsteller wählt den Typ und das Ensi überprüft, ob dieser alle Vorgaben erfüllt.» Der entsprechende Nachweis der ausreichenden Auslegung hat der Gesuchsteller im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.

Stellungnahmen der KNS und der Kantone

Die jetzt vorliegenden Gutachten des Ensi bilden eine der Grundlagen für den Entscheid des Bundesrats über die Erteilung der Rahmenbewilligungen. Als nächster Schritt wird bis Ende Jahr die Kommission für nukleare Sicherheit (KNS), die den Bundesrat in Fragen der nuklearen Sicherheit berät, zu den Gutachten Stellung nehmen. Anfang 2011 erhalten die Kantone die Gelegenheit, sich zu den drei Rahmenbewilligungsgesuchen zu äussern. Mitte 2011 erfolgt dann die öffentliche Auflage aller Unterlagen, wo jedermann berechtigt ist, Einwände zu erheben.

Der Bundesrat wird voraussichtlich Mitte 2012 über die Rahmenbewilligungsgesuche entscheiden. Über den Bundesratsentscheid befindet anschliessend das Parlament. Eine vom Parlament genehmigte Rahmenbewilligung untersteht dem fakultativen Referendum. Eine Volksabstimmung könnte gemäss dem aktuellen Zeitplan des Bundesamts für Energie in der zweiten Hälfte 2013 stattfinden.

Quelle

M.S., Medienkonferenz und Ensi-Unterlagen, 15. November 2010

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