Ensi regelt mit neuer Richtlinie die Stilllegung

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat die Richtlinie zur Stilllegung von Kernanlagen (Ensi-G17) am 1. April 2014 in Kraft gesetzt. Sie konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen.

4. Apr. 2014

Die neue Richtlinie Ensi-G17 regelt die detaillierten Anforderungen an die Stilllegung und an die entsprechenden Gesuchsunterlagen. Sie beruht laut Ensi auf den Empfehlungen der Internationalen Atomenergieorganisation (IAEO) und der Western European Nuclear Regulators’ Association (Wenra). Die Richtlinie gilt bereits für die Vorbereitung der Stilllegung des Kernkraftwerks Mühleberg.

Nachbetriebsphase darf Stilllegungsprojekt nicht einschränken

In der neuen Richtlinie wird auch der Nachbetrieb behandelt. Er beginnt mit der endgültigen Ausserbetriebnahme und endet mit der rechtskräftigen Stilllegungsverfügung. Alle Tätigkeiten, die im Nachbetrieb vorgenommen werden, müssen mit dem Stilllegungsprojekt vereinbar sein, so das Ensi. Sie dürfen die spätere Umsetzung des Stilllegungsprojekts nicht präjudizieren, erschweren oder verunmöglichen.

Wenn die Projektplanung früh an die Hand genommen wird, so kann laut Ensi die Stilllegungsverfügung bereits mit der endgültigen Ausserbetriebnahme rechtskräftig vorliegen. In einem solchen Fall könnten die vom Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) angeordneten Stilllegungsarbeiten unmittelbar umgesetzt werden und der Nachbetrieb entfällt.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 1. April 2014

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