Ensi: Verbesserung der Massnahmen beim Austritt von kontaminiertem Wasser

Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überprüft den Umgang mit grossen Mengen an kontaminiertem Wasser. Es trifft zusammen mit den weiteren Akteuren des Notfallschutzes verschiedene Massnahmen, um die Überwachung und die Alarmierung bei schweren Unfällen mit massivem Austritt von kontaminiertem Wasser zu verbessern.

24. Okt. 2013

Das Gesetz schreibt vor, dass Anlagen im Normalbetrieb aber auch bei extremen Naturereignissen, wie sie höchstens einmal in 10’000 Jahren vorkommen, keine radioaktiven Stoffe in Mengen abgeben dürfen, die für Mensch und Umwelt gefährlich sind. Diese Vorgaben werden von den Kernkraftwerken in der Schweiz erfüllt. Gestützt auf die Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi im März 2011 hat das Ensi zusammen mit den Akteuren des Notfallschutzes und den betroffenen Kantonen das Gefahrenpotenzial bei Extremereignissen analysiert und Massnahmen abgeleitet, gab das Ensi am 17. Oktober 2013 bekannt. Bereits Anfang 2013 wurden die Betreiber aufgefordert, bis Ende 2013 zu untersuchen, «ob eine Verschmutzung des Gewässers durch kontaminiertes Kühl- oder Löschwasser bei allen Auslegungsstörfällen entstehen kann».

Überprüfung der Alarmierung

Bei Vorkommnissen in Kernanlagen mit Überschreitung der Abgabelimite informiert der Betreiber unverzüglich das Ensi und die Nationale Alarmzentrale (NAZ). Eine Kontamination des Flusssystems Aare-Rhein betrifft aber zusätzliche Akteure – darunter Wasserversorger, Kantone, Bund und die Internationale Hauptwarnzentrale. Die Prozesse für die Meldung einer Kontamination sollen deshalb unter der Federführung der NAZ neu beurteilt werden. Beim Erreichen von Grenzwerten in den Flüssen müssen die Behörden Schutzmassnahmen anordnen. Dazu gehören zum Beispiel die Einstellung der Trinkwasserentnahme aus dem Fluss sowie ein Verbot des Fischfanges und des Aufenthalts am Fluss. Das Ensi, die NAZ und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) überprüfen derzeit die radiologischen Kriterien für die Alarmierung und die Einleitung von Sofortmassnahmen.

Kontinuierliche Überwachung geplant

Das BAG ist die verantwortliche Behörde für die Überwachung der Umweltradioaktivität. Es ist zurzeit mit den Wasserwerken im Kontakt, um eine kontinuierliche Überwachung von Aare- und Rheinwasser zu planen und umzusetzen. Der Bundesrat hatte im Frühling 2013 auf Antrag des Eidgenössischen Departements des Innern und des BAG einer Erneuerung des automatischen Messnetzes mit einer Erweiterung für die Überwachung der Radioaktivität in den Fliessgewässern zugestimmt, die nun umgesetzt wird. Neben der Installation von Messeinrichtungen soll auch ein Konzept erstellt werden, welches die Massnahmen bei einer Überschreitung von Grenzwerten vorsieht.

Im Extremfall 50 mSv für Einzelpersonen

Bei einem Extremereignis, das über die Auslegungsgrenzen des Kernkraftwerks hinausgeht, könnte radioaktiv kontaminiertes Kühl- oder Feuerlöschwasser unkontrolliert in die Umwelt gelangen. Das Ensi hat bei seinen Berechnungen für die Kernkraftwerksstandorte die gleiche Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Aare und den Rhein angenommen, wie sie 2011 bei Fukushima in das Meer erfolgte und folgenden konservativen Ansatz verwendet: Die Dosis wird für Einzelpersonen aus der Bevölkerung berechnet, die ihren gesamten Trinkwasserbedarf sowie ihren Fischbedarf aus dem Fluss unterhalb des Kernkraftwerks decken und nur Fleisch und Milch von Tieren verzehren, die mit Wasser aus dem Fluss unterhalb des Kernkraftwerks getränkt worden sind. Das Ensi rechnet bei einem derartigen Extremereignis mit einer Dosis von rund 50 mSv für Einzelpersonen, die durch Sofortmassnahmen jedoch reduziert werden könnte.

Quelle

D.S. nach Ensi, Medienmitteilung, 17. Oktober 2013

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