Ensi verlangt neuen Erdbeben-Sicherheitsnachweis

Die Kraftwerksbetreiber der Schweizer Kernkraftwerke müssen bis Ende 2020 erneut nachweisen, dass ihre Anlagen auch einem extrem seltenen starken Erdbeben standhalten. Dies verlangt das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), nachdem es neue Vorgaben für die Erdbebengefährdung festgelegt hat.

30. Mai 2016

Ende 2013 hatte die Dachorganisation der Schweizer Kernkraftwerke, Swissnuclear, den Schlussbericht ihrer Erdbebenstudie Pegasos Refinement Project (PRP) beim Ensi eigereicht. Das PRP hatte zum Ziel, die Erdbebengefährdung der Kernkraftwerke noch genauer zu bestimmen. Es stellt eine Verfeinerung der Analysen des Pegasos-Projekts von 2004 dar. Dabei wurden neue wissenschaftliche Erkenntnisse und umfangreiche neue Daten berücksichtigt.

Nach Überprüfung des PRP-Schlussberichts kam das Ensi zum Schluss, dass die im eigentlichen Projektschwerpunkt – den Teilprojekten 2 und 3 zu den Abminderungsmodellen und zu den Standorteinflüssen – erarbeiteten Verfeinerungen «fachgerecht» durchgeführt worden seien. Hingegen sei das Teilprojekt 1 zu den seismischen Quellen nicht ausreichend tief bearbeitet worden. Das Ensi habe deshalb entschieden, den nicht akzeptierten Modellanteil des PRP durch die Daten und Modelle des Schweizerischen Erdbebendienstes SED2015 zu ersetzen.

Swissnuclear hält an ihrer Studie fest

Die Swissnuclear ist hier anderer Ansicht: «Die Betreiber sind von der Qualität auch dieses Teils der Studie überzeugt. Zum einen, weil die ganze Studie konsequent nach einem höchst anspruchsvollen wissenschaftlichen Verfahren unter Mitwirkung unabhängiger, weltweit angesehener Experten durchgeführt worden ist. Und zum anderen, weil die Resultate von den im September 2015 publizierten Gefährdungskurven des Schweizerischen Erdbebendienstes SED bestätigt werden und mit diesen gut übereinstimmen.» Deshalb könnten die Betreiber die nachträgliche Anpassung durch das Ensi nicht nachvollziehen.

Etappen der Nachweisführung

  • Bis Ende 2018 muss laut Ensi der Sicherheitsnachweis, der 2012 nach dem Reaktorunfall in Fukushima-Daiichi erstellt wurde, aktualisiert werden. Dabei muss gezeigt werden, dass das 10’000-jährliche Erdbeben unter Einhaltung einer Dosislimite von 100 Millisievert beherrscht wird.
  • Bis Mitte 2019 muss die probabilistische Sicherheitsanalyse (PSA) aktualisiert werden. Damit wird das Risiko von auslegungsüberschreitenden Störfällen quantitativ bestimmt.
  • Bis Herbst 2020 muss schliesslich ein erweiterter Erdbebensicherheitsnachweis geführt werden. Dieser umfasst neben dem 10’000-jährlichen Erdbeben (Störfallkategorie 3) auch das 1000-jährliche (Störfallkategorie 2) mit einer Dosislimite von 1 Millisievert. Ferner sind für diesen Nachweis unter anderem detailliertere Methoden zur Ermittlung der Erdbebenkapazitäten wichtiger Komponenten anzuwenden. Das Ensi hat die Vorgaben für den erweiterten Nachweis bereits 2014 in einer Aktennotiz festgelegt.

Kein wesentlicher Nachrüstbedarf

Die Swissnuclear hält in ihrer Stellungnahme fest, das PRP gehe nicht auf die Frage ein, ob und welcher Nachrüstbedarf bei den Kernkraftwerken infolge der neuen Erdbebengefährdungsannahmen bestehe. Dies werde Gegenstand einer zusätzlichen Studie seitens der Werke sein. «Es ist nicht davon auszugehen, dass ein wesentlicher Nachrüstbedarf besteht», schreibt die Swissnuclear.

Quelle

M.A. nach Ensi, und Swissnuclear, Medienmitteilungen, 29. Mai 2016

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