Entsorgung: Europäische Kommission genehmigt deutschen Staatsfonds

Die Europäische Kommission hat die Errichtung eines öffentlich-rechtlichen Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung in Deutschland genehmigt. Die Kommission gelangte zum Schluss, dass die staatliche Unterstützung in einem angemessenen Verhältnis zum angestrebten Ziel steht.

28. Juni 2017

Im Dezember 2016 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz, das die Verpflichtungen in Bezug auf die Entsorgung radioaktiver Abfälle von den Kernkraftwerksbetreibern auf den Bund führen soll. Zu diesem Zweck wird ein neuer öffentlich-rechtlicher Fonds errichtet. Als Gegenleistung für die Befreiung von ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit radioaktiven Abfällen müssen die Kernkraftwerksbetreiber in Deutschland insgesamt rund EUR 24,1 Mrd. (CHF 26,2 Mrd.) einzahlen. Der Fonds setzt sich aus zusammen einem Grundbetrag, der den von den Betreibern bereits für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen entspricht, und einem Risikoaufschlag von rund 35%, mit dem das Risiko künftiger Kostensteigerungen abgedeckt werden soll.

Die EU-Kommission musste prüfen, ob die EU-Beihilfevorschriften eingehalten werden. Sie kam jetzt zum Schluss, dass der Entscheid Deutschlands zur Übernahme der Haftung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle eine staatliche Beihilfe beinhalte, da die Gesamtkosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle mit erheblicher Unsicherheit behaftet sind und die geplante Zahlung Deutschland nicht in vollem Umfang vor Kostenüberschreitungen schützen wird. Ohne die Massnahme könnte Deutschland jedoch im Falle finanzieller Schwierigkeiten der Kernkraftwerksbetreiber gezwungen sein, die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle in vollem Umfang zu tragen. Die Kommission befand, dass die zu erwarteten Wettbewerbsverfälschungen begrenzt sind. Sie erteilte die erforderliche beihilferechtliche Genehmigung am 16. Juni 2017. Somit kann das Gesetz zur Neuordnung der Verantwortung in der kerntechnischen Entsorgung in Kraft treten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes wurde laut Bundesamt für Wirtschaft und Energie (BMWi) zugleich die Stiftung «Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung» errichtet.

Quelle

M.A. nach Europäischer Kommission, Medienmitteilung, 16. Juni 2017, und BMWi, Website

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