E.On verlangt Ausgleich für Vermögensschaden aus Kernenergieausstieg

Nach dem Beschluss der deutschen Regierung, früher als vorgesehen aus der Kernenergie auszusteigen, verlangt das deutsche Energieversorgungsunternehmen E.On AG eine Entschädigung in Milliardenhöhe und kündigte eine Klage gegen die Beibehaltung der Brennelementsteuer an.

9. Juni 2011

Trotz der von der Reaktorsicherheitskommission (RSK) bestätigten hohen Sicherheitsstandards der Kernkraftwerke Deutschlands erkenne die E.On den politischen Mehrheitswillen zum früheren Ausstieg aus der Kernenergie an, heisst es in einer Medienmitteilung. «Gleichzeitig erwartet das Unternehmen natürlich den gebotenen Ausgleich für den mit diesen Entscheidungen verbundenen Vermögensschaden in Milliardenhöhe.» Im Vertrauen auf die 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerungen habe die E.On bereits Investitionsentscheidungen in erheblichem Umfang getroffen. Schon aus aktienrechtlichen Gründen und zum Schutze seiner über 500'000 Kleinaktionäre dürfe die E.ON solche Vermögensnachteile nicht hinnehmen, erklärte das Unternehmen. Die E.On werde die Schäden konkret beziffern, der Bundesregierung darlegen und zunächst auf Gespräche setzen, um eine juristische Auseinandersetzung zu vermeiden.

Die E.On betreibt zwei der sieben Kernkraftwerkseinheiten, die aufgrund des Moratoriums im März 2011 abgeschaltet werden mussten – Isar-1 und Unterweser. Unterdessen beschloss das deutsche Bundeskabinett, dass sie nicht wieder ans Netz gehen dürfen. Zudem betreibt die E.On die Blöcke Brokdorf, Grafenrheinfeld, Grohnde sowie Isar-2 und ist mit unterschiedlichen Anteilen an Gundremmingen-A und -B, Brunsbüttel, Krümmel sowie Emsland beteiligt. Die Betreiber dieser und weiterer Einheiten – die RWE, die EnBW und die Vattenfall – haben sich bisher nicht öffentlich zum beschleunigten Kernenergieausstieg geäussert.

Klage gegen Brennstoffsteuer angekündigt

Gegen die Beibehaltung der Brennelementsteuer wird die E.On klagen. Bereits in Verbindung mit der seinerzeit geplanten Laufzeitverlängerung hielt sie die Kernbrennstoffsteuer aus verfassungs- und europarechtlichen Gründen für rechtswidrig. Laut E.On werfe die Beibehaltung der Steuer bei deutlich reduzierten Laufzeiten zusätzliche Rechtsprobleme auf. Der Vorstandsvorsitzende der E.On, Johannes Teyssen, sagte gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, die Brennelementsteuer habe jegliche Legitimation verloren. Gegen sie werde sein Unternehmen auf jeden Fall klagen, sobald die Steuerpflicht erstmals eintrete.

Quelle

M.A. nach E.On, Medienmitteilung, 31. Mai 2011

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