EU eröffnet Vernehmlassung zur Kernenergiehaftpflicht

Die Europäische Kommission hat eine Vernehmlassung darüber eröffnet, ob innerhalb der Europäischen Union (EU) ein verbindliches Regelwerk zu Fragen der Haftung und Kompensationszahlungen im Falle eines nuklearen Unfalls eingeführt werden müssen.

9. Aug. 2013

Innerhalb der EU regeln die einzelnen Länder den Bereich nukleare Haftpflicht selbst. So haben 23 der 28 Mitgliedstaaten entweder das internationale Übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie von Paris oder dasjenige von Wien übernommen. Diese sehen eine beschränkte Haftungssumme für die Inhaber von Kernanlagen vor, doch sind die Haftungs- und Versicherungssummen in jedem Mitgliedstaat unterschiedlich hoch. Die restlichen fünf Mitgliedstaaten haben sich keinem Abkommen angeschlossen und verlangen eine unbeschränkte Haftung der Inhaber von Kernanlagen.

Die Europäische Kommission wies in der Eröffnung der Anhörung darauf hin, dass die Lücke zwischen den möglichen Kosten eines nuklearen Unfalls und den Beiträgen für welche die Inhaber einer Anlage haften und versichert sind, zu Problemen führen kann. Laut der Kommission werden mögliche Opfer eines nuklearen Unfalls europaweit nicht gleichberechtigt behandelt und die unterschiedlichen Haftungs- und Deckungssummen führen zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der EU.

Die Europäische Kommission hat vor diesem Hintergrund am 30. Juli 2013 eine öffentliche Vernehmlassung eröffnet, bei der sie alle relevanten Anspruchsgruppen rund um die nukleare Haftung bittet, online einen Fragebogen auszufüllen. Damit soll eruiert werden, ob EU-weit neu verbindliche Vorgaben zur Regelung der Haftungsfragen nötig sind. Die Vernehmlassung dauert bis am 22. Oktober 2013.

Quelle

D.S. nach Europäische Kommission, Dokumente zur Anhörung, 30. Juli bis 22. Oktober 2013

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