EU-Stresstest bestätigt Sicherheit der Schweizer Kernkraftwerke

Der EU-Stresstest bestätigt erneut den hohen Sicherheitsstandard der Schweizer Kernkraftwerke und die Richtigkeit der bisherigen Massnahmen aufgrund der Erkenntnisse aus dem Reaktorunfall im Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat aber, gestützt auf die Eingaben der Betreiber, acht weitere «offene Punkte» identifiziert, welche die 37 Prüfpunkte aus der Fukushima-Analyse ergänzen.

11. Jan. 2012

«Die Gefährdungsannahmen, die dem Stresstest in der Schweiz zu Grunde gelegt wurden, sind im internationalen Vergleich streng», hält Rosa Sardella, Leiterin des Aufsichtsbereichs Systeme und Autorin des Schweizer Länderberichts fest. Zudem weisen die Schweizer Kernkraftwerke in der Regel Sicherheitsmargen aus, die über die geltenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Die Überprüfung hat bestätigt, «dass die Schweizer Kernkraftwerke über ein sehr hohes Schutzniveau gegen die Auswirkungen von Erdbeben, Überflutung und anderen Naturgefahren verfügen, ebenso gegen einen Ausfall der Stromversorgung und der Reaktorkühlung», heisst es im Schweizer Länderbericht. Mit Blick auf eines der zentralen Probleme, die zum Reaktorunfall von Fukushima im März 2011 beigetragen haben, unterstreicht Rosa Sardella ein Ergebnis des EU-Stresstests besonders: «Eine grosse Stärke der Schweizer Kernkraftwerke sind die Notstandsysteme, also separate, gut geschützte Systeme, die insbesondere zum Schutz gegen naturbedingte und zivilisatorische externe Ereignisse dienen.»

EU-Stresstest bestätigt bisherige Massnahmen

Der Bericht bestätige auch die Massnahmen, die das Ensi nach dem Reaktorunfall im japanischen Kernkraftwerk Fukushima-Daiichi ergriff, unterstrich Ensi-Direktor Hans Wanner. Die Schweizer Aufsichtsbehörde hatte mit Verfügungen vom 18. März, 1. April und 5. Mai 2011 bei den Betreibern der Kernkraftwerke Sofortmassnahmen gefordert und Ende Oktober 2011 im dritten Fukushima-Bericht auf der Grundlage einer vertieften Unfallanalyse 37 Prüfpunkte formuliert.

Acht «offene Punkte» identifiziert

Ergänzend zu diesen bereits eingeleiteten Schritten hat das Ensi im Rahmen des EU-Stresstests aufgrund der Eingaben der Betreiber jetzt zusätzlich acht «offene Punkte» identifiziert, die zu weiteren Verbesserungsmassnahmen führen sollen. Davon betreffen drei den Erdbebenschutz, zwei das Notfallmanagement und je einer den Schutz bei Überflutung, extremen Wetterereignissen und Verlust der Stromversorgung.

Zu den «offenen Punkten» im Bereich des Erdbebenschutzes gehört die Frage, ob in Schweizer Kernkraftwerken im Notfall eine automatische Reaktorschnellabschaltung durch Erdbebenmessgeräte eingeleitet werden kann. Ferner sollen die Schutzhülle, die den Kernreaktor umgibt, das Containment, und der Primärkreislauf, in dem das Kühlmittel direkten Kontakt mit dem Kernbrennstoff hat, einer detaillierteren Überprüfung hinsichtlich ihrer Widerstandsfähigkeit bei Erdbeben unterzogen werden.

Überdies will das Ensi bei den Kernkraftwerken Gösgen und Leibstadt Massnahmen prüfen, die die seismische Stabilität des Containment-Ventingsystems – der Einrichtung zur gefilterten Abfuhr eines unfallbedingten Überdrucks aus der Schutzhülle – verbessern würden. Im Hinblick auf das Notfallmanagement will die Aufsichtsbehörde die Stromversorgung des Venting bei schweren Unfällen überprüfen, ebenso die Frage, ob die Aufrechterhaltung der Containment-Integrität während des Herunterfahrens nach einem Ausfall der Stromversorgung – dem Station-Blackout-Fall – eine zeitkritische Massnahme darstellt.

Drei «offene Punkte» betreffen die möglichen Folgen sogenannter Verklausungen –der Verstopfung von Engpässen in Flüssen beispielsweise an Brücken, Wehranlagen und in scharfen Krümmungen –, den Sicherheitsnachweis bei extremen Wetterereignissen sowie den Einsatz mobiler Notstromaggregate beim Ausfall der Stromversorgung.

Ensi erlässt Verfügungen

Die Überprüfungen der Betreiber im Rahmen des EU-Stresstest haben laut Ensi aufgezeigt, dass die Sicherheitsmargen in vereinzelten Bereichen relativ knapp bemessen sind. Das hat gemäss der bewährten Schweizer Aufsichtspraxis Konsequenzen: «Dort, wo die Margen knapp oder die Informationen nicht ausreichend sind», erklärte Hans Wanner, «besteht Klärungsbedarf». Das Ensi verlangt deshalb konkrete Massnahmen:

  1. Alle Schweizer Kernkraftwerke müssen die Erdbebensicherheit der Containment-Isolation neu überprüfen und dem Ensi die Ergebnisse bis zum 30. September 2012 einreichen.
  2. Die Containment-Ventingsysteme sind laut Ensi teilweise weniger erdbebensicher als die Containments selbst. Die Kernkraftwerke Gösgen und Leibstadt müssen deshalb diese Einrichtungen bis zum 30. September neu prüfen und bis zum 31. Dezember 2012 Verbesserungsmassnahmen vorgeschlagen.
  3. Eine weitere Forderung betrifft die mögliche Verklausung bei den Kernkraftwerken Gösgen und Mühleberg. Sie müssen bis zum 30. September 2012 die Engstellen identifizieren, die bei einer Verklausung zur Überflutung der Anlagen führen könnten.

Zusätzliche Angaben zur Erdbebenfestigkeit

Zusätzlichen Klärungsbedarf sieht das Ensi bezüglich Erdbebenfestigkeit des Wohlensee-Staudamms. Das Kernkraftwerk Mühleberg wurde am 1. April 2011 mit einer Verfügung aufgefordert, bis zum 30. November 2011 die Erdbebenfestigkeitsnachweise für die Ausrüstungen einzureichen, die für die Beherrschung des 10'000-jährlichen Erdbebens relevant sind. Dazu zählt auch der Wohlensee-Staudamm. Für diesen wurde kein überarbeiteter Standsicherheitsnachweis eingereicht. Das Ensi verlangt, diesen bis zum 31. Januar 2012 nachzugereichen.

Weiter muss das Kernkraftwerk Mühleberg dem Ensi bis am 31. Januar 2012 zusätzliche Angaben zur Erdbebenfestigkeit der Reaktorschnellabschaltung liefern.

Länderbericht wird von internationalen Experten geprüft

Der EU-Stresstest ist die Antwort der europäischen Staaten mit eigenen Kernkraftwerken auf den Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi nach dem Erdbeben und Tsunami vom 11. März 2011. Am 1. Juni 2011 hatte das Ensi in einer Verfügung die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke aufgefordert, am EU-Stresstest teilzunehmen. Inhalt und Zeitrahmen hatte die EU-Kommission am 25. Mai 2011 in einer Spezifikation verabschiedet.

Die Betreiber haben ihre Berichte innerhalb der Frist vom 31. Oktober 2011 beim Ensi eingereicht. Das Ensi hat die Berichte geprüft, zum nun vorliegenden Länderbericht verarbeitet und fristgerecht am 31. Dezember 2011 der EU-Kommission zugestellt.

Die nationalen Schlussberichte des EU-Stresstests werden nun einer Sachverständigenprüfung unterzogen, einem sogenannten Peer Review. Daran nehmen die Experten anderer Mitgliedstaaten und ein Vertreter der EU-Kommission teil. Die Europäische Kommission wird dem Europäischen Rat an einer Tagung Ende Juni 2012 die Schlussergebnisse vorlegen.

Überprüfungen gehen weiter

Mit dem EU-Stresstest ist die Nachbearbeitung der Fukushima-Folgen in der Schweiz noch nicht abgeschlossen. Bis Ende März 2012 müssen die Betreiber Nachweise zur Beherrschung des 10'000-jährlichen Erdbebens und zur Kombination von Erdbeben und erdbebenbedingtem Versagen der Stauanlagen im Einflussbereich des Kernkraftwerks erbringen. Bei diesen Sicherheitsnachweisen werden strengere Gefährdungsannahmen als beim EU-Stresstest unterstellt.

Das Ensi wird die Nachweise der Werke überprüfen. Resultate sind bis Ende Juni zu erwarten. «Sollten die Nachweise ergeben, dass die Sicherheit der Bevölkerung gefährdet ist, wird das Ensi das betroffene Kernkraftwerk ausser Betrieb nehmen lassen, sofern dies die Betreiber nicht schon gemacht haben», hält Hans Wanner fest.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 10. Januar 2011

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