EU-Stresstest: gut, aber weitere Verbesserungen nötig

Das nukleare Sicherheitsniveau in der EU ist generell hoch, aber bei fast allen europäischen Kernkraftwerken empfiehlt die EU-Kommission Massnahmen. Abschaltungen sind in keinem Fall angezeigt. Dies sind die wichtigsten Folgerungen aus den am 4. Oktober 2012 in Brüssel veröffentlichten Ergebnissen des EU-Stresstests. Die Schweiz, die sich ebenfalls am Stresstest beteiligt hatte, erhielt viel Lob.

4. Okt. 2012
Verbesserungen nötig: EU-Energiekommissar Günther Oettinger bei der Publikation der Ergebnisse des EU-Stresstests.
Verbesserungen nötig: EU-Energiekommissar Günther Oettinger bei der Publikation der Ergebnisse des EU-Stresstests.
Quelle: EU-Kommission

«Die Stresstests haben gezeigt, wo unsere Stärken liegen und was wir noch verbessern müssen», kommentierte EU-Energiekommissar Günther Oettinger die Ergebnisse. «Generell ist die Situation zufriedenstellend. Zufriedengeben sollten wir uns damit aber nicht.»

Hauptziel der Stresstests war die Bewertung der Robustheit der Kernkraftwerke bei extremen Naturereignissen. Gemäss dem nun vorliegenden Testbericht werden in den EU-Mitgliedsländern noch nicht alle von der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) empfohlenen Sicherheitsstandards und «Best practices» angewendet.

Die Resultate im Einzelnen

  • Erdbeben- und Überflutungsgefahr: 54 (für die Erdbebengefahr) und 62 (für die Überflutungsgefahr) von den insgesamt 145 geprüften Reaktoreinheiten erfüllen nicht die aktuellen Standards für die Risikoeinschätzung. Bei der Risikoberechnung sollte – wie in der Schweiz – ein Zeitraum von 10’000 Jahren anstatt der zuweilen verwendeten deutlich kürzeren Zeiträume zugrunde gelegt werden.
  • Seismische Messinstrumente sollten in jedem Kernkraftwerk vorhanden sein (in der Schweiz ist das der Fall). Heute teilweise nicht vorhanden sind sie in Anlagen in Gebieten mit sehr geringem Erdbebenrisiko wie Norddeutschland, den Niederlanden oder Schweden.
  • 32 Reaktoren verfügen heute noch über keine Systeme zur gefilterten Containment-Druckentlastung, um bei einem Unfall den Druck im Reaktorbehälter gefahrlos ablassen zu können. In der Schweiz sind solche Systeme seit vielen Jahren installiert.
  • Die Ausrüstung zur Bekämpfung schwerer Unfälle sollte an Orten gelagert werden, die selbst bei einer weitreichenden Verwüstung unversehrt bleiben und von wo sie rasch herbeigeholt werden kann. Dies ist bei 81 Kernkraftwerken in der EU nicht der Fall. In der Schweiz wurde ein solches Lager als Sofortmassnahme nach dem Unfall in Japan am 1. Juni 2011 in Betrieb genommen.
  • Ein Ersatzkontrollraum für den Fall, dass der Hauptkontrollraum nicht mehr betreten werden kann, ist bei 24 Reaktoren noch nicht vorhanden. Alle Schweizer Kernkraftwerke verfügen seit mehr als zwei Jahrzehnten sogar über eingebunkerte Notstandssysteme.

Nach Schätzung der EU-Kommission dürften die Kosten für die empfohlenen Nachrüstungen zwischen EUR 30 Mio. und 200 Mio. (CHF 35 Mio. und 240 Mio.) je Reaktorblock liegen. Insgesamt rechnet die Kommission in den kommenden Jahren mit Gesamtkosten in der Grössenordnung von EUR 10–25 Mrd. (CHF 12–30 Mrd.) für alle 132 in der EU in Betrieb stehenden Kernkraftwerkseinheiten. Diese Schätzungen basieren auf den Berechnungen der französischen Aufsichtsbehörde für die französischen Kernkraftwerke und dürften bei Vorliegen der nationalen Aktionspläne noch präzisiert werden.

Sofortmassnahmen in der EU

Bis zum Jahresende 2012 werden laut EU-Kommission die nationalen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten ihre Aktions- und Zeitpläne öffentlich vorlegen. Anschliessend werden sie gegenseitig im Peer-Review-Verfahren überprüft, damit die Empfehlungen aus den Stresstests europaweit einheitlich und transparent umgesetzt werden. Die EU-Kommission will im Juni 2014 über die Umsetzung Bericht erstatten.

Weiter will die Kommission Anfang 2013 eine überarbeitete Fassung der derzeit geltenden EU-Richtlinie über nukleare Sicherheit vorlegen. Vorschläge über Versicherung und Haftung im Nuklearbereich sowie über die Höchstwerte an Radioaktivität in Nahrungs- und Futtermitteln werden folgen. In der EU liegt die Zuständigkeit für die Sicherheit der Kernkraftwerke bei den einzelnen Mitgliedsstaaten.

Gute Noten und viel Lob für die Schweiz

Der Bericht der EU-Kommission enthält auch die Resultate aus der Schweiz und der Ukraine, die sich beide am EU-Stresstest beteiligt haben. Die Schweizer Aufsichtsbehörde, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi), erhält zwei Empfehlungen: Bei einem schweren Unfall soll der Abbau von Wasserstoffgas stärker nicht nur auf aktiven, sondern auch auf passiven Systemen beruhen. Zudem werden weitere Studien zum Umgang mit Wasserstoffgas in den Druckentlastungssystemen angeregt. Eigentliche Mängel bei der Sicherheitsausrüstung oder der Organisation in Notfalllagen wurden keine identifiziert.

Im Übrigen erhalten die Schweizer Kernkraftwerke von der EU gute Noten. Besonders gelobt werden die umfassenden Erdbeben-Gefährdungsanalysen aufgrund modernster Methoden, wie sie seit dem Jahr 2000 durchgeführt und gegenwärtig verfeinert werden. Ebenfalls hervorgehoben wird, dass in der Schweiz die wichtigsten Schutzmassnahmen für Notfalllagen bereits lange vor der Naturkatastrophe in Japan vorhanden waren. Die umfassende Vorsorge im Sinne der «Verteidigung in die Tiefe» (mehrfache und voneinander unabhängige Systeme zur Nachkühlung und Stromversorgung) tragen zur Robustheit der Schweizer Kernkraftwerke bei. Schliesslich werden das Ensi und die KKW-Betreiber für die nach dem Unfall in Fukushima-Daiichi ergriffenen Massnahmen ausdrücklich gelobt.

Weiterführende Dokumente (englisch):

Quelle

M.S. nach Kommissionsbericht sowie EU-Kommission, Medienmitteilung, 4. September 2012

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