EU: überarbeitete Richtlinie zur nuklearen Sicherheit nimmt Hürde

Der Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) der EU-Mitgliedstaaten hat in der Arbeitsgruppe «Atomfragen» des Rates die überarbeitete Richtlinie zur nuklearen Sicherheit angenommen.

18. Juni 2014

Die Überarbeitung der 2009 erlassenen Richtlinie zur nuklearen Sicherheit

  • sieht neue EU-weite Sicherheitsziele vor,
  • schafft ein europäisches Peer-Review-System für kerntechnische Anlagen,
  • führt einen Mechanismus für die Entwicklung EU-weiter harmonisierter Leitlinien für nukleare Sicherheit ein,
  • stärkt die Rolle und die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden,
  • erhöht die Transparenz in Fragen der nuklearen Sicherheit und
  • beinhaltet neue Bestimmungen über die anlageninterne Notfallvorsorge und -bekämpfung.

EU-Energiekommissar Günther Oettinger begrüsste die politische Einigung zur Änderung der Richtlinie: «Nukleare Sicherheit ist von grösster Bedeutung für alle europäischen Bürger. Wir müssen alle unsere Anstrengungen darauf ausrichten, dass in jedem einzelnen Atomkraftwerk in der EU die höchsten Sicherheitsstandards gelten. Die neuen Richtlinien zur nuklearen Sicherheit wird, sobald sie formal verabschiedet ist, dazu beitragen, eine kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit unserer kerntechnischen Anlagen sicherzustellen.»

Der Rat muss die überarbeitete Richtlinie noch formal annehmen. Das Europäische Parlament hatte sie bereits im April 2014 unterstützt.

Quelle

M.A. nach Europäische Kommission, Erklärung, und NucNet, 11. Juni 2014

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