Extreme Wetterbedingungen: Nachweise ans Ensi bis Ende 2013

Die Schweizer Kernkraftwerke müssen bis Ende 2013 nachweisen, dass sie ausreichend gegen Störfälle durch extreme Wetterbedingungen geschützt sind. Das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat am 6. Juli 2012 den Betreibern die Randbedingungen für diese Nachweise mitgeteilt.

9. Juli 2012

Die Überprüfung der bisherigen Gefährdungsannahmen und die zugehörigen Nachweise gehören zu den offenen Punkten nach dem EU-Stresstest. Das Ensi hat jetzt die fehlenden Randbedingungen für die Nachweisführung definiert. Als Gefährdungen von erhöhter Relevanz gelten extreme Winde, Tornados, Starkregen auf dem Anlagenareal, extreme Sommer- und Wintertemperaturen sowie extreme Schneelasten. Auch Trockenheit, Hagel, Eisregen, Vereisung oder Waldbrand sowie Kombinationen von Wetterereignissen sind laut Ensi Gefährdungen, die betrachtet werden müssen.

Die Grundlage für die Nachweise bilden die Richtlinien zur Probabilistischen Sicherheitsanalyse des Ensi und der Specific Safety Guide «Meteorological and Hydrological Hazards in Site Evaluation for Nuclear Installations» der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO).

Ein Jahr mehr Zeit eingeräumt

Der Nachweis ist laut Ensi bis Ende 2013 zu erbringen. Den Betreibern wird aufgrund des Umfangs ein Jahr mehr Zeit eingeräumt als ursprünglich im Aktionsplan vorgesehen. Bis Ende dieses Jahres müssen die Betreiber lediglich ein Konzept für die Nachweisführung vorlegen.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmittteilung, 6. Juli 2012

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