FirstEnergy Solutions: Antrag auf Insolvenz gestellt

Die FirstEnergy Solutions (FES), alle ihre Tochtergesellschaften und die FirstEnergy Nuclear Operating Company (Fenoc) haben am 29. März 2018 freiwillig Zahlungsunfähigkeit nach Chapter 11 (dem entsprechenden Kapitel im amerikanischen Konkursrecht) angemeldet. Sie wollen in den nächsten drei Jahren ihre vier Kernkraftwerksblöcke stilllegen oder verkaufen.

5. Apr. 2018

Die antragstellenden Unternehmen verfügen über insgesamt USD 550 Mio. (CHF 528 Mio.) an liquiden Mitteln, die ihrer Ansicht nach ausreichend sind, um den normalen Geschäftsbetrieb fortzusetzen und die finanziellen Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden zu erfüllen, sobald sie fällig werden. Die Unternehmen streben eine strategische Reorganisation an. Von der Insolvenzanmeldung nicht betroffen sind die FirstEnergy und ihre Tochtergesellschaften in den Bereichen Verteilung, Übertragung und regulierte Stromerzeugung sowie die Tochtergesellschaft Allegheny Energy Supply (AE Supply).

Die FES und Fenoc besitzen und betreiben zwei Kohlekraftwerke, ein Kombikraftwerk für Gas- und Ölfeuerung, eine mit Petrolkoks gefeuerte Anlage sowie die vier Kernkraftwerkseinheiten Perry-1 (BWR, 1256 MW), Davis-Besse-1 (PWR, 894 MW), Beaver-Valley-1 (PWR, 921 MW) und -2 (PWR, 904 MW).

Umstrukturierung angekündigt

Die FirstEnergy Corp. hatte im November 2016 angekündigt, sie wolle das wettbewerbsorientierte Stromerzeugungsgeschäft aufgeben. Am 28. März 2018 teilte die FES der PJM Interconnection LLC (PJM) – die regionale Netzgesellschaft – mit, dass sie ihre fünf Kernkraftwerkseinheiten in den nächsten drei Jahren stilllegen oder verkaufen wolle. In der Zwischenzeit würde der Betrieb aller Werke fortgesetzt.

Donald R. Schneider, Präsident der FES, erklärte: «Angesichts des voraussichtlichen Zeitplans für die Überprüfung auf Bundes- und Bundesstaatenebene sowie unserer laufenden Liquiditätsbedürfnisse und Schuldendienstverpflichtungen haben die Verwaltungsräte der FES und Fenoc entschieden, dass die Zahlungsunfähigkeit nach Chapter 11 die beste Lösung darstellt. Wir verfolgen weiterhin Möglichkeiten zur Restrukturierung, den Verkauf von Vermögenswerten sowie die rechtliche und regulatorische Entlastung. Wir glauben, dass dieser Entscheid die Interessen unserer Kunden, Mitarbeitern und Geschäftspartnern am besten berücksichtigt.»

Quelle

M.A. nach FirstEnergy, Medienmitteilung, 31. März 2018

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