Frankreich: Aufsichtsbehörde für Weiterbetrieb von Fessenheim-2

Die Electricité de France (EDF) darf ihre Kernkraftwerkseinheit Fessenheim-2 im Elsass weitere zehn Jahre betreiben, sofern sie termingerecht bestimmte Auflagen erfüllt. Dies empfiehlt die französische Autorité de sûreté nucléaire (ASN) nach Auswertung der dritten umfassenden 10-Jahres-Überprüfung.

6. Mai 2013

Wie bereits für die baugleiche Einheit Fessenheim-1, muss die EDF für die Einheit-2 eine zusätzliche Notfallkühlung, die unabhängig von den bestehenden Wärmesenken die Restwärme dauerhaft abführen kann, bereitstellen. Zudem ist sie die Sockelplatte des Reaktorgebäudes zu verstärken, damit diese einem gravierenden Unfall mit Kernschmelze-Bildung und -Austritt aus dem Reaktordruckgefäss standhält. Diese Nachrüstarbeiten muss die EDF laut ASN bis zum 31. Dezember 2013 durchgeführt haben. Der ASN-Entscheid berücksichtige die aus dem Reaktorunfall von Fukushima-Daiichi gezogenen Lehren und die Schlussfolgerungen der daraufhin durchgeführten zusätzlichen Sicherheitsüberprüfungen.

Die EDF kündigte an, die verlangten Auflagen innerhalb der Frist zu erfüllen. Frankreichs Präsident François Hollande will, dass das älteste Kernkraftwerk des Landes Ende 2016 trotzdem endgültig stillgelegt wird.

Nach Tricastin-1, Fessenheim-1 und Bugey-2 ist Fessenheim-2 laut ASN der vierte Kernkraftwerksblock des Landes, der nach 30 Jahren Laufzeit vertieft überprüft wurde. Die dritte 10-Jahres-Überprüfung fand vom 16. März 2011 bis 7. März 2012 statt. Der endgültige Entscheid zur Laufzeitverlängerung liegt bei der französischen Regierung.

Quelle

M.A. nach ASN und EDF, Medienmitteilungen, 29. April 2013

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Zur Newsletter-Anmeldung

Profitieren Sie als Mitglied

Werden Sie Mitglied im grössten nuklearen Netzwerk der Schweiz!

Vorteile einer Mitgliedschaft