Frankreich und USA unterzeichnen Abkommen zur zivilen Nuklearhaftung

Frankreich und die USA haben eine gemeinsame Erklärung zur Schaffung eines globalen Rahmens für die Entschädigung der Opfer von Nuklearunfällen unterzeichnet.

10. Sep. 2013

Der Vorsteher des französischen Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie, Philippe Martin, und der amerikanische Energieminister, Ernest Moniz, unterzeichneten die gemeinsame Erklärung, mit der die beiden Länder ihr Engagement bestätigen, einen weltweiten Plan zur zivilen Kernenergiehaftung auszuarbeiten. Der Plan soll eine gerechte Entschädigung der Opfer nuklearer Unfälle – entsprechend den Empfehlungen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) – ermöglichen. Die Generalversammlung der IAEO hatte am 22. September 2011 als Lehre aus den Reaktorunfällen in Fukushima-Daiichi einen Aktionsplan zur Verbesserung der Kernkraftwerksicherheit einstimmig gutgeheissen. Darin sind unter anderem Entschädigungsvorschläge enthalten.

Moniz bezeichnete die gemeinsame Erklärung zwischen den USA und Frankreich als wesentlichen Meilenstein, um die wichtige Empfehlung der IAEO, weltweit gültige nukleare Haftungsregelungen zu erstellen, vorwärtszubringen. Damit würde das nötige Vertrauen in die Entwicklung der Kernenergie und der zugehörigen Industrie gestärkt.

Frankreich und die USA wollen auch andere Nationen ermutigen, den bestehenden internationalen Übereinkommen über die Haftung gegenüber Dritten auf dem Gebiet der Kernenergie – das überarbeitete Pariser Übereinkommen und das überarbeitete Brüsseler Zusatzübereinkommen, welche die meisten europäischen Länder bereits unterzeichnet haben sowie das Übereinkommen zur Bereitstellung zusätzlicher Entschädigungsmittel (CSC) – beizutreten. Die Übereinkommen stellten laut Moniz und Martin einen geeigneten Rahmen zur Entschädigung von Opfern nuklearer Unfälle dar.

Quelle

M.A. nach Ministère de l’écologie, du développement durable et de l’énergie, Medienmitteilung, 29. August, und US Department of Energy, gemeinsame Erklärung, 13. und 28. August 2013

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