Französische Regierung bewilligt zwei Felslabors für radioaktive Abfälle

Die französische Regierung hat grünes Licht für die Errichtung von zwei Felslabors für radioaktive Abfälle gegeben.

8. Dez. 1998

Dies wurde nach dem ausserordentlichen interministeriellen Gespräch über Nuklearfragen vom 9. Dezember 1998 bekannt und beendet monatelange Spekulationen über die zukünftige Marschrichtung des französischen Forschungsprogrammes für die Entsorgung radioaktiver Abfälle.
Mit den Felslabors soll insbesondere die Eignung von zwei spezifischen Standorten - einer im Ton, einer im Granit - für die zukünftige geologische Endlagerung langlebiger hochradioaktiver Abfälle untersucht werden. Das Tonlabor soll bei Bure im Nordosten der Region Meuse errichtet werden. Dies ist einer der drei Standorte, die bereits näher durch die Agence nationale pour la gestion des déchets radioactifs (Andra) untersucht wurden. Der Standort für das Granitlabor soll nächstes Jahr bestimmt werden.
Die Minister betonten, dass das Forschungsprogramm für die Entsorgung radioaktiver Abfälle entsprechend den drei im Jahr 1991 per Gesetz festgelegten Achsen weitergeführt wird: die geologische Endlagerung, die langfristige, oberflächennahe Lagerung konditionierter Abfälle sowie die Abtrennung und Transmutation der langlebigen Radionuklide. Die Minister erachteten das Konzept der "Rückholbarkeit" der Abfälle als wichtig, dies unabhängig davon, welche Option schliesslich vom Parlament im Jahr 2006 beschlossen wird. Parallel zum Bau zweier Felslabors sollen weitere Untersuchungen im Zusammenhang mit der Machbarkeit eines oberflächennahen radioaktiven Abfallagers in der Region Gard durchgeführt werden.
Im weiteren hat sich die Regierung mit der anstehenden Reform der Nuklearaufsicht befasst. Die Regierung akzeptierte einen grossen Teil der Reformempfehlungen, die der sozialistische Abgeordnete Jean-Yves Le Déaut vergangenen Sommer in einem Bericht zu Handen von Premierminister Jospin formuliert hat (Bulletin 7-8 und 13/1998). Ein Gesetzesentwurf soll in der ersten Hälfte des neuen Jahres dem Parlament vorgelegt werden mit dem Ziel, eine unabhängige nukleare Aufsichtsbehörde zu schaffen. Der Gesetzesentwurf soll vom Industrie- und vom Umweltministerium erarbeitet werden. Diese üben gegenwärtig die nukleare Aufsicht gemeinsam aus.
Bekannt ist bereits, dass der technische Arm der nuklearen Aufsicht, das Institut de protection et de sûreté nucléaire (IPSN), aus dem Comissariat à l'énergie atomique (CEA) vollständig ausgegliedert und damit ein bestehender potentieller Interessenkonflikt - das CEA ist selbst Betreiber von Kernanlagen - eliminiert werden soll. Zudem sollen zwei Institutionen, die sich bereits heute mit der Information der Öffentlichkeit in Nuklearfragen befassen, in ihren Rollen verstärkt und damit die Transparenz der Nuklearindustrie gegenüber der Öffentlichkeit verbessert werden. Es handelt sich dabei um den Conseil supérieur de la sûreté et de l'information nucléaire (CSSIN) und die Commissions locales d'information (CLI).

Quelle

H.K. nach Mitteilung des französischen Ministeriums für Wirtschaft, Finanzen und Industrie vom 9. Dezember 1998

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