Frühjahrssession 2018: erledigte Vorstösse zur Kernenergie

In der Frühjahrssession 2018 sind zwei parlamentarische Vorstösse zur Kernenergie behandelt worden.

26. März 2018

Die Motion vom ehemaligen NR Jonas Fricker (GPS/AG) «Sicherstellung von genügend Fachkräften für den Nachbetrieb und Rückbau der Kernanlagen» (16.3899) lehnte der Nationalrat ab. Der Bund muss damit nicht verpflichtet werden, Fachkräfte für den Rückbau der Kernkraftwerke auszubilden. Dieses Privileg bleibt vorderhand den Betreibern erhalten. Das Geschäft ist somit erledigt.

Das Postulat von NR Eric Nussbaumer (SP/BL) «Nachschusspflicht gemäss Artikel 80 KEG gegenüber dem Stilllegungsfonds für Kernanlagen und dem Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke durch Beteiligte der Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG und der Kernkraftwerk Leibstadt AG» (16.3926) lehnte der Nationalrat ab. Ein sogenannter Durchgriff auf Aktionäre wurde bereits 2015 als verfassungsmässig problematisch und kaum praktikabel bewertet. Dem Bundesrat stünden andere, verfassungs- und gesetzeskonforme Massnahmen zur Verfügung, um die Sicherstellung der Finanzierung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten umfassend und zeitnah zu gewährleisten. Das Geschäft ist somit erledigt.

Quelle

M.A. nach Parlamentarischer Geschäftsdatenbank Curia Vista

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