Gericht erlaubt Wiederanfahren von Genkai-Einheiten

Der Saga District Court hat einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerkseinheiten Genkai-3 und -4 in Japan abgelehnt.

19. Juni 2017

Rund 230 lokale Anti-Atom-Aktivisten hatten am 7. Juli 2011 und am 26. Oktober 2016 beim Saga District Court einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung gestellt und erklärt, die Sicherheit der Kernkraftwerkseinheiten Genkai-3 und -4 (PWR, je 1127 MW) – insbesondere bei einem allfälligen Erdbeben – sei nicht gegeben.

Das Gericht kam in seinem Urteil vom 13. Juni 2017 zum Schluss, die beiden Blöcke könnten sicher betrieben werden. Es gäbe keine Anzeichen, dass es bei den Einheiten bezüglich Sicherheit fehle. Die Kyushu Electric Power Company zeigte sich erfreut über das Urteil. Sie werde weiterhin freiwillig die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Einheiten erhöhen.

Laut der japanischen Nuclear Regulatory Authority (NRA) erfüllen Genkai-3 und -4 der Kyushu Electric die neuen verschärften Sicherheitsanforderungen. Im Mai 2017 stimmte der Gouverneur der Präfektur Saga, Yoshiaki Yamaguchi, der Wiederinbetriebnahme zu.

Der Standort Genkai in der Präfektur Saga an der Nordküste der Insel Kyushu umfasst vier Einheiten. Genkai-1 wurde Ende April 2015 endgültig vom Netz genommen. Die Kyushu Electric hat für Genkai-2 bisher noch keinen Antrag zur Betriebsfreigabe bei der NRA eingereicht.

Quelle

M.A. nach Kyushu Electric, Medienmitteilung, 13. Juni, und Jaif, Atoms in Japan, 14. Juni 2017

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