Gösgen und Leibstadt ändern Bilanzierungsmethode

Die Kernkraftwerk Gösgen-Däniken AG (KKG) und die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) haben beschlossen, ihre Ansprüche gegenüber den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds neu auf der Basis von Marktwerten auszuweisen. Damit erhöhen sie die Aussagekraft und die Verständlichkeit der Bilanzierung.

23. Dez. 2015

Für die Bilanzierung der Ansprüche der Kernkraftwerke gegenüber den staatlichen Fonds stehen laut KKG und KKL zwei gleichwertige Methoden zur Auswahl. Beide seien korrekt und zulässig. Bisher erfassten sowohl das KKG wie auch das KKL die Ansprüche nach kalkulatorischen Werten. Die getätigten Einzahlungen wurden zuzüglich einer langfristigen, kalkulatorischen Verzinsung von jährlich 3,5% bilanziert. Die Verzinsung orientierte sich dabei an der langfristig erwarteten Anlagerendite der staatlichen Fonds gemäss der gültigen Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung.

Höhere Aussagekraft

Neu werden die Ansprüche auf der Basis von Marktwerten erfasst. Mit der sogenannten Marktwertmethode werden die bisher vorhandenen Differenzen zwischen den bilanzierten Ansprüchen der Betreiber und den ausgewiesenen Vermögenswerten der Fonds wegfallen. Die höhere Aussagekraft entspreche auch den Zielen des neuen Schweizer Rechnungslegungsrechts.

Der Methodenwechsel habe keinen Einfluss auf die beiden staatlichen Fonds. Die Vorgaben der Fondskommission in Bezug auf die Sollwerte werden eingehalten und die Fonds seien so alimentiert, wie es die Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vorsehe. Beide Fonds seien auf Kurs und es bestünden keine Finanzierungslücken.

Quelle

M.A. nach KKG und KKL, Medienmitteilungen, 16. Dezember 2015

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