IAEO empfiehlt Stärkung des Ensi

Experten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) empfehlen, die Kompetenzen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) auszuweiten und damit die Stellung des Ensi zu stärken. Konkret sollte nicht mehr das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek), sondern das Ensi abschliessende Entscheide fällen können. Überdies sollten Kommissionen ihre Berichte direkt dem Ensi einreichen.

13. März 2012

Laut Bericht des Integrated Regulatory Review Service (IRRS) der IAEO, der bisher erst im Entwurf vorliegt, sollte das Ensi die Kompetenz erhalten, Auflagen im Kernenergiebereich verbindlich und abschliessend zu formulieren. Zudem sollte das Ensi die Befugnis erhalten, bindende regulatorische Vorgaben zu erlassen. Weiter sollen bei Bewilligungsverfahren «alle Behörden und Kommissionen ihre Stellungnahmen direkt dem Ensi unterbreiten, bevor dieses abschliessend entscheidet», hält Jean-Christophe Niel, Leiter der IRRS-Mission, fest. «Dies sollte in einer offenen und transparenten Form geschehen, um dem Ensi einen fundierten Entscheid zu ermöglichen.»

Ensi begrüsst IAEO-Empfehlungen

«Es ist nun Sache des Uvek und der politischen Instanzen, diese Empfehlungen und deren Umsetzung zu prüfen», erklärte Ensi-Direktor Hans Wanner. «Wir als Aufsichtsbehörde begrüssen die Empfehlungen und sind der Meinung, dass sich damit die Bewilligungs- und Auflagenprozesse transparenter und plausibler gestalten lassen.»

Die IRRS-Mission hatte bei ihrer im November 2011 durchgeführten Überprüfung der Schweizer Aufsichtsbehörde festgestellt, dass das Ensi jetzt unabhängig ist. Mit der Umbildung der Aufsichtsbehörde in eine vom Uvek und dem Bundesamt für Energie (BFE) unabhängige, öffentlich-rechtliche Anstalt sei «eine zentrale Forderung des Übereinkommens über die nukleare Sicherheit erfüllt». Dieses fordert eine effektive Trennung der Sicherheitsbehörden von denjenigen staatlichen Stellen, die sich mit Energiepolitik und der Nutzung der Kernenergie befassen.

IAEO-Experten widersprechen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts

Der Entscheidungsprozess für Bewilligungen ist nach Auffassung des IRRS gesetzlich noch ungenügend geregelt. Das Team kritisiert insbesondere, dass der endgültige Entscheid bei einer Stelle liegt, die keine nukleare Fachkompetenz hat und aufgrund der international geforderten Unabhängigkeit der Sicherheitsaufsicht auch keine benötigt.

In diesem Punkt widerspricht der Entscheid der Richter des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. März 2012 zur Befristung der Betriebsbewilligung des Kernkraftwerks Mühleberg bis zum 28. Juni 2013 den internationalen Vorgaben. Hans Wanner blickt voraus: «Nach Vorliegen der endgültigen Fassung des Berichts werden wir die Umsetzung der Empfehlungen der Experten der Internationalen Atomenergie-Organisation umgehend an die Hand nehmen.» Der Entscheid über allfällige Gesetzesänderungen liege indessen beim Gesetzgeber.

Definitiver Bericht folgt voraussichtlich im April

Das Ensi wird den vollständigen IRRS-Bericht veröffentlichen, sobald ihn die IAEO fertiggestellt hat. Dies wird voraussichtlich anfangs April 2012 der Fall sein.

Quelle

M.A. nach Ensi, Medienmitteilung, 11. März 2012

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